Sexualdelikt auf Sportwoche: Lehrer (60) schuldig gesprochen
60-Jähriger wegen sexuellen Übergriffs auf Kollegin zu bedingter Haft verurteilt.
Zusammenfassung
- 60-jähriger Lehrer steht in Eisenstadt vor Gericht, weil er eine 25-jährige Kollegin auf einer Sportwoche vergewaltigt haben soll.
- Der Angeklagte spricht von einvernehmlichen sexuellen Handlungen, während die Kollegin angibt, sich verbal und körperlich gewehrt zu haben.
- Der Lehrer wurde nach der Anzeige suspendiert; ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.
Ein 60-jähriger Lehrer ist am Landesgericht Eisenstadt wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Mann wurde vorgeworfen, im Juni 2025 auf einer Schulsportwoche im Nordburgenland gegen den Willen einer 25-jährigen Kollegin sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Der Angeklagte bestritt dies vor Gericht und erklärte, alles sei einvernehmlich gewesen. „Ich habe niemals gegen den Willen einer Person oder mit Gewalt etwas getan“, sagte er.
Der Schöffensenat folgte dieser Darstellung nicht. Allerdings konnte nicht eindeutig festgestellt werden, ob Gewalt angewendet wurde. Daher erfolgte keine Verurteilung wegen Vergewaltigung, sondern wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Die Richterin verwies auf den Grundsatz „im Zweifel“ zugunsten des Angeklagten.
Der Vorfall soll sich am Abend ereignet haben, nachdem sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Zimmern befanden. Die anwesenden Lehrer hatten zuvor gemeinsam Zeit verbracht und gingen anschließend zu ihren Unterkünften zurück. Laut Angeklagtem entwickelte sich mit der deutlich jüngeren Kollegin ein persönliches Gespräch. Um ihr eine „erotische Geschichte“ zu Ende zu erzählen, habe er sie in sein Zimmer eingeladen. Dort sei es zu sexuellen Handlungen gekommen.
Die Frau schilderte hingegen, sie habe das nicht gewollt. Zunächst sei sie zu perplex gewesen, dann habe sie sich verbal gewehrt. Der Angeklagte habe jedoch nicht sofort aufgehört. Dieser wiederum sprach von einem „vehementen Stopp“, nach dem er sofort von ihr abgelassen habe.
Am nächsten Morgen wandte sich die 25-Jährige an andere Kollegen. Diese suchten den Mann auf, kurz darauf wurde er suspendiert.
Neben der bedingten Haft wurde der Lehrer zur Zahlung von 4.200 Euro an die Frau verpflichtet. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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