Streit um Lehrausbildung: Nur noch eine Woche Zeit für Lösung
Lehrausbildung Burgenland: 101 Jugendliche von Unterbrechung betroffen – Land, AMS und WK suchen Lösung
Im Streit um die überbetriebliche Lehrausbildung zeichnet sich Bewegung ab. Nachdem bekannt geworden war, dass 101 Jugendlichen in Eisenstadt und Neusiedl ab Anfang August eine rund zehnwöchige Unterbrechung ihrer Ausbildung droht, bemühen sich nun sowohl Land als auch Wirtschaftskammer Burgenland um eine Lösung.
Das Land erklärte auf KURIER-Anfrage, man arbeite „mit Hochdruck“ mit den zuständigen Partnern daran, eine Ausbildungslücke zu verhindern. Ziel sei es, „im Sinne der Jugendlichen eine tragfähige Lösung sicherzustellen“. Auch Gespräche mit AMS und Wirtschaftskammer laufen bereits. „Die Jugendlichen dürfen nicht die Leidtragenden einer rechtlichen Auseinandersetzung rund um das Vergabeverfahren sein. Eine Lösung kann nur gemeinsam gefunden werden“. Jede Unterbrechung einer laufenden Ausbildung sei für junge Menschen eine Herausforderung. Deshalb werde alles daran gesetzt, die Kontinuität der Ausbildung sicherzustellen.
Auch die Wirtschaftskammer betont, dass die Jugendlichen rasch eine Perspektive brauchen. WK-Direktor Harald Schermann erklärte, die Bildungsinstitute der Sozialpartner verfügten über die notwendigen Kapazitäten und könnten Angebote entwickeln, die während der Übergangszeit einen fachlichen und persönlichen Mehrwert bieten. „Für uns steht außer Frage, dass wir unseren Beitrag leisten“, so Schermann. Nun sei das AMS am Zug.
Alle sind sich einig, aber ...
In der Frage der Verantwortung bleibt der Ton scharf. Schermann weist den Vorwurf des AMS zurück, die Wirtschaftskammer habe die Ausbildungslücke verursacht. Drei Gerichte hätten innerhalb weniger Wochen die Rechtswidrigkeit der bisherigen Vergabepraxis bestätigt. Die Verzögerungen seien „nicht die Folge der Rechtsmittel, sondern das Ergebnis fehlerhafter Vergabeverfahren“.
Laut Wirtschaftskammer hatte bereits das Landesverwaltungsgericht im Mai die Vergabe aufgehoben und Geldbußen verhängt. Eine darauf folgende Ausschreibung sei wegen offensichtlicher Fehler widerrufen worden. Anschließend habe das AMS eine Direktvergabe des bisherigen Angebots geplant, die jedoch vom Bundesverwaltungsgericht untersagt worden sei.
Das AMS verweist darauf, dass eine solche Überbrückungsvergabe aufgrund der einstweiligen Verfügung derzeit rechtlich nicht möglich sei und deshalb erst die laufende Neuausschreibung abgeschlossen werden müsse.
Damit bleibt offen, wie die Zeit zwischen Anfang August und einer möglichen Neuvergabe im Oktober überbrückt werden kann – eine knappe Woche bleibt noch Zeit.
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