Lebenslange Haft nach Mord an 22-jährigem Burgenländer
Ein 29-jähriger Niederösterreicher ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er am 9. August 2020 in Mörbisch (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) einen 22-jährigen Burgenländer in einem Entwässerungskanal des Neusiedler Sees ertränkt haben soll. Danach soll er ihm Bargeld und eine Uhr gestohlen haben. Der Angeklagte bestritt das. Das Geschworenengericht sprach ihn mit sechs zu zwei Stimmen schuldig.
Richterin Birgit Falb begründete die lebenslange Haft mit der „heimtückischen und grausamen Vorgangsweise“ bei der Tat und dem Zusammenkommen zweier Verbrechen. Dem 29-Jährigen wurden Mord und schwerer Raub vorgeworfen. Den Eltern des Opfers wurden jeweils 19.750 Euro zugesprochen, dem Bruder muss der 29-Jährige 10.000 Euro und der Großmutter 1.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
Der Niederösterreicher soll den 22-Jährigen nach mehreren Schlägen ins Gesicht und in den Bauch in den Entwässerungskanal bei der Kläranlage in Mörbisch gezerrt und ihn so lange unter Wasser gedrückt haben, bis dieser ertrank. Danach soll er rund 9.500 Euro Bargeld aus der Hosentasche und dem Auto des Opfers gestohlen sowie dessen Uhr, zwei Handys und einen Teil der Kleidung mitgenommen haben. Als mögliches Motiv nannte die Staatsanwaltschaft Geldprobleme und Schulden beim 22-Jährigen.
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Der Angeklagte sprach hingegen von einem Treffen des Opfers mit drei Albanern, bei denen dieser Schulden gehabt habe. Er habe den 22-Jährigen zu diesem Treffen nur begleitet und sei geflüchtet, als dieses eskalierte. Der Staatsanwalt bezeichnete die Erzählungen des Angeklagten als „nicht glaubwürdig“. Er habe seine Aussage mehrmals abgeändert - „nämlich dann, wenn ein Beweisergebnis gekommen ist, das offenbar nicht zu dem passt, wie er sich das gerne vorgestellt hätte“.
Der 22-Jährige habe wohl auch keine Schulden bei Albanern gehabt. Er habe erst Ende Mai damit begonnen, sich Geld auszuborgen. Damals soll der Angeklagte ihn in ein Kreditgeschäft verwickelt und ihm in Aussicht gestellt haben, dass er binnen zwei Wochen das Doppelte zurückbekommt. Danach habe das Opfer dem 29-Jährigen auch mehrere Nachrichten geschrieben, weil es sein Geld zurückhaben wollte, so der Staatsanwalt. Beim Angeklagten seien nach der Festnahme mehrere Verletzungen festgestellt worden, die auf Fotos vor dem Tatzeitpunkt noch nicht zu sehen seien.
Außerdem sei das Diensthandy des Opfers auf der Strecke über das Leithagebirge gefunden worden, über die der 29-Jährige von Mörbisch nach Hause in den Bezirk Bruck an der Leitha gefahren ist - offenbar aus dem Fenster eines fahrenden Autos geworfen, erläuterte der Staatsanwalt. Beim 29-Jährigen sei auch Geld gefunden worden, das teilweise nass gewesen sei. Ein Vergleich des Erdreichs habe ergeben, dass die Verunreinigungen auf dem Geld mit der Erde am Tatort zusammenpassen.
Verteidigerin Wagner bezeichnete die Schilderungen des Staatsanwalts als „perfekte Geschichte“ - „wenn etwas zu perfekt ist, dann ist meistens was faul“, betonte sie. Der Angeklagte sei von Anfang an nicht ernst genommen worden. „Allem, was ihn entlasten könnte, wurde nicht nachgegangen“, meinte Wagner. Es gebe durchaus Widersprüche, etwa dass der 29-Jährige keine Kratzspuren von den Fingernägeln des Opfers und keine Verletzungen an der Schlaghand gehabt habe. Außerdem sei seine Kleidung nicht schmutzig gewesen. Dass er unter Gelddruck gestanden habe, sei ebenfalls nicht logisch. Auch der Niederösterreicher selbst sagte: „Ich möchte betonen, dass ich unschuldig bin und niemandem etwas getan habe.“ Nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, sowohl Berufung als auch Nichtigkeitsbeschwerde anmelden zu wollen.
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