Der erstangeklagte Fahrgast, ein Mattersburger mit georgischer Staatsbürgerschaft und Traum von einer Karriere als Profifußballer, saß damals ohne Ticket in einer ÖBB-Garnitur. Als ihn eine Zugbegleiterin zum Aussteigen aufforderte, reagierte er laut deren Zeugenaussage „verbal aggressiv“. Als ihr männlicher Kollege aus Wien – gestern zweitangeklagt – einschritt, eskalierte die Lage. Er sei im vollbesetzten Zug „respektlos“ angesprochen worden, „das mag ich nicht“, so der Fahrgast. Man sei höflich gewesen, beteuern die Zugbegleiter.
Welcher der beiden Kontrahenten wann wie zugeschlagen hat, nimmt dann einen Gutteil der Verhandlungszeit in Anspruch. Die Richterin beweist dabei Langmut.
Köpfe und Fäuste
Außer Streit steht, dass am Ende der Keilerei im Waggon Fahrgast und Zugbegleiter leicht verletzt waren. Bei der Frage, ob der Fahrgast dem Zugbegleiter zuerst einen Kopfstoß versetzt habe, scheiden sich die Geister. „Ich kann das nicht als Kopfstoß werten“, betont der Mattersburger, der sich „teilweise schuldig“ bekennt, man sei nur Stirn an Stirn gestanden. Vielmehr habe er, ohne selbst tätlich geworden zu sein, „zwei oder drei Fäuste im Gesicht gehabt“ und sei „fast bewusstlos“ gewesen.
Der Zugbegleiter, der auf „nicht schuldig“ plädiert, will „nach dem Kopfstoß und der zerkratzten Hand“ nur aus Notwehr zwei- oder dreimal zugeschlagen haben. Danach habe er sofort Erste Hilfe geleistet. Für die Kratzer an der Hand des Zugbegleiters könne er nicht verantwortlich sein, rauft sich der Fahrgast die Haare: „Ich habe keine Frauenfingernägel“.
„Ach ja“, seufzt die Richterin, ehe sie den Zugbegleiter freispricht und den Fahrgast mit drei Monaten bedingt und ohne Strafregistereintrag nach Hause schickt (bis zu zwei Jahre Haft wären möglich). Und sollte er doch „ein berühmter Fußballer werden“, könnte der jetzt Arbeitslose später ja auch die Prozesskosten berappen.
Da musste auch der so angesprochene Mattersburger ein bisschen lachen.
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