Jugendschutz: Burgenland beschließt Rauchverbot bis 18

Verweis auf "Pakttreue" und Regierungsprogramm
Auch der Erwerb und Konsum von gebranntem Alkohol wird erst ab 18 Jahren erlaubt.

Der burgenländische Landtag hat am Donnerstag einstimmig eine Novelle zum Jugendschutzgesetz beschlossen, mit der die Altersgrenze beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Auch der Erwerb und Konsum von gebranntem Alkohol wird erst ab 18 Jahren erlaubt, die Ausgehzeit für unter 14-Jährige wird um eine Stunde auf 23.00 Uhr ausgeweitet. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Die Novelle wurde aufgrund eines länderübergreifenden Beschlusses bei der Landesjugendreferentenkonferenz im April umgesetzt. Das Burgenland leiste damit seinen Beitrag zur Vereinheitlichung des Jugendschutzes in Österreich, meinte Jugendlandesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ). Gleichzeitig forderte sie verstärkte Initiativen und eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Projekte im Bereich der Suchtmittelprävention.

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