IS-Propagandavideos verschickt: Dreieinhalb Jahre Haft

IS-Propagandavideos verschickt: Dreieinhalb Jahre Haft
Der Tschetschene soll u.a. Videos der Miliz Islamischer Staat weitergeschickt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schon vor dem Eingang zum Justizzentrum sind am Donnerstagvormittag schwer bewaffnete und vermummte Polizeibeamte postiert. Grund für die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen ist ein Prozess, der im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes in der Früh begonnen hat.

Auf der Anklagebank sitzt ein 22-jähriger Tschetschene, dem unter anderem vorgeworfen wird, sich an einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation beteiligt zu haben. Außerdem wird dem 22-Jährigen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn sowie der Besitz pornografischer Darstellung Minderjähriger und das Fälschen eines Ausweises vorgeworfen.

2019 nach Österreich gekommen

Der Beschuldigte war im März 2019 nach Österreich gekommen, wo er in Flüchtlingsunterkünften untergebracht war. Bis es im November des Vorjahres zu einer Hausdurchsuchung gekommen war, soll sich der Mann laut Anklage als Mitglied einer terroristischen Vereinigung beteiligt haben.

In seiner Unterkunft in Eisenstadt soll der 22-Jährige, der mittlerweile einen negativen Asylbescheid erhalten hat, islamische Kampflieder gesungen und geäußert haben, dass der Dschihad gut sei. Etwa 600 Dateien zum IS, darunter Propaganda- und Foltervideos hätten sich auf seinem Handy befunden, so  der Vorwurf. Darunter solche, die brutale Gräueltaten an Menschen zeigen.

Vorwurf der Wiederbetätigung

Auch im nationalsozialistischen Sinne soll sich der Mann betätigt haben:  Der Tschetschene soll unter anderem Bilder von Adolf Hitler und anderes einschlägiges Bildmaterial gesammelt und besessen haben. Gefunden wurden bei der Hausdurchsuchung in der Unterkunft des Beschuldigten auch mehr als 30 Dateien, die pornografische Darstellungen Minderjähriger zeigen.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht teilweise geständig. Laut seinem Anwalt, Andreas Schweitzer, sei sein Mandant in einer Whats-App-Gruppe gewesen, in der das Propagandamaterial verschickt wurde. "Das was er bekommen hat, haben auch viele andere erhalten", sagt der Verteidiger. 

Teilweise habe sein Mandant Dateien weitergeschickt. Am Handy gespeichert sei es aber nur deshalb, weil Fotos von Whats-App automatisch gespeichert würden.

"Nichts dabei gedacht"

"Bist du jetzt dem Islam verfallen, oder dem Nationalsozialismus", habe der Verteidiger seinen Mandanten gefragt.  Sein Mandant habe geantwortet: "Ich habe die bekommen, ich habe mir nichts dabei gedacht." Mit dem Nationalsozialismus habe er gar nichts zu tun.

Das glaube er seinem Mandanten auch, sagt Anwalt Schweitzer. "Mein Mandant ist noch jung, er kann sich noch ändern." Der Beschuldigte selbst zeigte sich teilweise geständig.

Er schilderte, dass er in seiner Heimat inhaftiert und gefoltert worden sei, weil ihm ein Freund ein Video mit systemkritischem Inhalt geschickt habe. Deshalb und auch weil einer seiner Brüder in Österreich lebt,  sei er auch nach Österreich gekommen. Dass ein weiterer Bruder in Syrien für den IS gekämpft hatte, habe für ihn aber keine Vorbildwirkung gehabt, beteuert der Beschuldigte. "Natürlich liebe ich meine Bruder, aber nicht als Kämpfer."

Bei der Frage, warum er pornografisches von Minderjährigen besessen habe, kommen ihm die Tränen. "Es tut mir fürchterlich leid, ich schäme mich dafür."

Acht zu Null Stimmen

Das Geschworenengericht sprach den Angeklagten mit acht zu null Stimmen schuldig.
Richterin Birgit Falb betonte, dass das Zusammentreffen mehrerer Vergehen als erschwerend, das teilweise Geständnis als mildernd gewertet worden sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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