In südburgenländischen Supermärkten gestohlen, in Budapest verkauft
Saures, Süßes und Delikates en gros ließen zwei Ladendiebe mitgehen, die sich am Montag im Landesgericht Eisenstadt wegen des Vorwurfs des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls verantworten müssen. Eingepackt haben die rumänischen Staatsbürger – ein 48-jähriger Mann und eine 34-jährige Frau – nur Rio-Mare-Thunfischdosen, Merci-Schokolade und Pistazien.
Von Jänner bis März 2023 suchte das Duo Filialen zweier Diskont-Supermärkte im Südburgenland, in der Südoststeiermark und in Niederösterreich heim. An 43 Tagen hätten sie zugeschlagen, sagt die Staatsanwaltschaft, an 30, meinen die Angeklagten. Die Lebensmittel wurden entweder in Plastiksäcken oder unter der Kleidung aus den Geschäften gebracht – aufgefallen ist das erst nach einiger Zeit. Im Zuge einer Observation wurden die Rumänen, die nach Wien gekommen waren, um „zu arbeiten“, wie die Frau angab, festgenommen.
Den Gesamtwert der gestohlenen Waren beziffern ermittelnde Beamte der Oberwarter Außenstelle des Landeskriminalamts mit 49.446 Euro. Zu hoch, meint das Duo aus Oradea (Großwardein) vor Richterin Karin Lückl.
Auf Budapester Märkten
Die Lebensmittel seien höchstens 30.000 Euro wert gewesen. Auf Märkten in Budapest sei das Diebesgut um weniger als die Hälfte verhökert worden, erläutern die Angeklagten. Der Mann sollte höchstens 10.000 Euro davon bekommen, die Frau 4.000 – tatsächlich gekriegt habe sie nur 750 Euro, sagt die zweifache Mutter, die bisher unbescholten war. Anders ihr Komplize, der in Belgien wegen Betrugs im Gefängnis saß und in Deutschland fünf Vorstrafen wegen Diebstahls ausgefasst hat.
Im Landesgericht Eisenstadt wird die Frau zu 15 Monaten Haft verurteilt, drei davon unbedingt. Weil sie die in der U-Haft schon abgesessen hat, kann sie gehen. Der Mann muss acht der 24 Monate Haft absitzen. Ihm wird auch der Besitz pornografischer Bilder Minderjähriger vorgeworfen. Das seien „junge, dünne Frauen, aber keine Minderjährigen“, sagt der Rumäne. Zumindest drei der 170 Bilddateien auf seinem Handy zeigten unzweifelhaft Minderjährige, beharrt die Richterin.
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