Als der Bundesanteil Anfang des Jahres um 90 Euro auf 640 Euro aufgestockt wurde, gaben Herr B. und seine Mutter die 90 Euro an die Pflegerinnen weiter. Da wussten sie freilich noch nicht, dass das Land seine Zuwendung just um 90 Euro auf 510 Euro kürzen würde – die Auszahlung der Pflegeförderung erfolgt erst im Nachhinein.
Land zahlt für Bund mit
„Wir sind jetzt die Blamierten“, sagt Herr B., natürlich werde er das Geld von den Betreuerinnen nicht zurückfordern, aber seine Mutter habe nun nur mehr 400 Euro im Monat zum Leben.
Besonders ärgert B. aber, dass man von den Änderungen im Vorfeld mit keinem Wort informiert worden sei.
Was sagt das Büro des zuständigen Soziallandesrates Leonhard Schneemann (SPÖ)?
Der Eindruck täusche ein bisschen, zumal „das Burgenland das einzige Bundesland ist, das die Förderung des Sozialministeriums aufdoppelt“. Und, um der Wahrheit die Ehre zu geben, das Land zahle auch 40 Prozent der Bundesförderung, demnach auch 36 Euro der jetzigen Erhöhung um 90 Euro. In Summe gebe das Land jährlich für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung rund neun Millionen Euro aus.
Im Zusammenhang mit den 90 Euro plus und minus sei aber tatsächlich ein Fehler passiert, den man schon entdeckt habe und korrigieren werde. Die Landesförderung soll nämlich eigentlich nur um 36 Euro gekürzt werden (der 40-prozentige Landesanteil am Plus der Bundesförderung), also von 600 auf 564 Euro. Der Fehler betreffe rund fünf Prozent der Förderungsbezieher. Sie werden schriftlich verständigt und erhalten eine Nachzahlung, wird vom Land versichert.
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