Hohe Geldstrafe und Bewährung für „Sammeltick“ eines 74-Jährigen

Von Gernot Heigl
Schockierende Zahlen wurden beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt genannt: 46.749 Fotos sowie 720 Videos mit sexuellen Handlungen von Kindern und Jugendlichen. Dieses Missbrauchsmaterial hat ein Südburgenländer zwanzig Jahre lang aus dem Internet gezogen.
Um einen Überblick über die enorme Datenmenge an Missbrauchsdarstellungen zu bekommen, benötigte das burgenländische Landeskriminalamt mehr als sechs Monate.
Hätte die zuständige Polizistin keine Unterstützung von Kollegen bekommen, „würde ich noch immer daran arbeiten“, meinte jene Fahnderin, die im Landesgericht als Zeugin aussagte. „Beim Durchforsten der Aufnahmen haben wir primär sexuelle Handlungen mit Personen sichergestellt, die deutlich unter 14 Jahre alt waren.“ Zu sehen seien oftmals aber auch ältere Männer gewesen, berichtete die Bezirksinspektorin.
Mehr als 46.000 Fotos
Heruntergeladen wurden die insgesamt 46.749 Fotos und 720 Videos von einem inzwischen 74-jährigen Pensionisten aus dem Südburgenland, der mit diesem „Sammeltick“ bereits im Jahr 2004 begonnen hatte. 20 Jahre lang blieb er unentdeckt, ehe ihm eine Internet-Überwachungsplattform in den USA auf die Schliche kam. Umgehend informierte die amerikanische Behörde ihre österreichischen Kollegen über eine Online-Bestellung von Kindesmissbrauchsmaterial.
Die burgenländischen Fahnder machten sich daraufhin sofort an die Adressausforschung und führten eine Hausdurchsuchung durch. Alle Computer und Datenträger wurden im Rahmen einer Polizeiaktion beschlagnahmt.
„Ja, schuldig, vollinhaltlich schuldig. Ich schäme mich und es tut mir sehr leid“, zeigte sich der Angeklagte reumütig geständig. „Warum ich das gemacht habe, ist schwer zu erklären. Es wurde eine Art Sammeltick.“ Der Südburgenländer weiter: „Irgendwie war da ein Drang. Ich wollte so viel wie möglich anschauen. Also habe ich heruntergeladen, was ich im Internet so finden konnte.“ Jetzt, wo er entlarvt worden ist, verspüre er aber kein Bedürfnis mehr. „Das ist Vergangenheit. Ich habe mit der Sache abgeschlossen.“
Nach kurzem Prozess, gerade einmal 20 Minuten, verkündete die Vorsitzende das noch nicht rechtskräftige Urteil: zwölf Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren, kombiniert mit einer empfindlichen Geldstrafe in der Höhe von 5.400 Euro. Auch die Verfahrenskosten von 800 Euro muss der Mann bezahlen, der den Richterspruch annahm.
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