Höchstgericht entscheidet über Wahlanfechtungen im Burgenland

Höchstgericht entscheidet über Wahlanfechtungen im Burgenland
Klarheit für Forchtenstein und Mattersburg

Wenn der Verfassungsgerichtshof ab kommender Woche zu seiner Juni-Session zusammentritt, stehen auch drei Beschwerden aus dem Burgenland auf der Tagesordnung. Während die vor fast genau einem Jahr eingebrachte Klage der Landesregierung gegen die „verfassungswidrige Bestellung von ORF-Gremien“ in den drei Juni-Wochen eher nicht abschließend beurteilt wird, sollte es zu den beiden Wahlanfechtungen in Forchtenstein und Mattersburg höchstgerichtliche Urteile geben, die dann Anfang Juli zugestellt würden.

In beiden Gemeinden geht es, wie berichtet, um die Kommunalwahl im vergangenen Herbst.

In Forchtenstein hat die ÖVP die Bürgermeisterstichwahl, bei der ÖVP-Vizebürgermeister Josef Neusteurer sieben Stimmen hinter SPÖ-Spitzenkandidat Alexander Rüdiger Knaak lag, angefochten und will eine Wiederholung der Stichwahl. Die Landeswahlbehörde hat eine Wiederholung trotz festgestellter Rechtswidrigkeiten abgelehnt, aber einen Aspekt gar nicht beurteilt, weil die ÖVP darauf erst nach Ende der Einspruchsfrist hingewiesen hatte. Der Wahlakt, so die Argumentation des ÖVP-Anwalts, sei auf dem Weg vom Gemeindeamt Forchtenstein zur BH Mattersburg unsicher verwahrt worden – er habe sich rund eine Stunde im Auto der damaligen Bürgermeisterin befunden. Der Wagen war in der Hauseinfahrt geparkt, während die Politikerin beim Mittagsmahl saß. Das eröffne die grundsätzliche Möglichkeit zur Manipulation des Wahlergebnisses.

In Mattersburg geht es „nur“ um die Zusammensetzung des Stadtrats. FPÖ-Klubchef Hans Tschürtz hat mit seiner Liste TVM drei von 25 Mandaten erreicht. Obwohl der Liste ein Stadtrat zustünde, hätten sich SPÖ und ÖVP die sieben Posten aufgeteilt. Tschürtz‘ Anwalt sieht eine „burgenländische Sonderregelung“, weil es bei der Zuteilung der Stadtratssitze „einen Bonus für den Stärkeren“ gebe. Das widerspreche dem Artikel 117, Absatz 5, der Bundesverfassung, wonach „im Gemeinderat vertretene Wahlparteien (...) nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand“ haben.

 

Ende Juni 2022 hat die Landesregierung einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH eingebracht. „Wenn das wichtigste Organ des ORF, der Stiftungsrat, nach dem geltenden Gesetz mehrheitlich von der Regierung besetzt wird, ist die Unabhängigkeit des ORF nicht gewährleistet“, so LH Hans Peter Doskozil damals. Zuletzt hat das Höchstgericht Beschwerden des Landes zu Schweinehaltung und Ärztegesetz abgewiesen.

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