Grenzstreit: Deutsche Anwaltskanzlei will von Schattendorf 11,50 Euro

Grenzstreit: Deutsche Anwaltskanzlei will von Schattendorf 11,50 Euro
Am Landesgericht Eisenstadt kommt es in zwei Wochen zum Prozess

Dass die Grenzgemeinde Schattendorf den Transitverkehr einschränken will, stößt nicht nur in der Nachbargemeinde Agfalva (Agendorf) und bei ungarischen Pendlern, die in Österreich arbeiten, auf Unverständnis, sondern auch bei der Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal mit Sitz in Deutschland.

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Die Kanzlei in Nürnberg, die sich Kunden auch als „Ihre deutschsprachige Wirtschaftskanzlei für Ungarn“ anpreist, hat sich nicht nur an den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und die EU-Kommission gewandt, sondern auch ans Landesgericht Eisenstadt. Am 22. November wird dort über eine Amtshaftungsklage der NZP gegen die Marktgemeinde Schattendorf verhandelt. Gefordert werden 11,50 Euro plus vier Prozent Zinsen für die Zeit seit 17. Juli 2023.

 

Damals hätten NZP-Anwälte aufgrund der Grenzsperre auf dem Weg nach Agfalva einen Umweg über Sopron nehmen müssen. Die Mehrkosten für die 27,5 Kilometer betrügen auf Grundlage des amtlichen Kilometergeldes besagte 11,50 Euro.

Fuzo an der Grenze

Zur Erinnerung: Weil mittlerweile Tausende Pendler aus dem Raum Sopron die schmale Grenzstraße nutzten, so der Schattendorfer Bürgermeister Thomas Hoffmann (SPÖ), sollen Pkw nur noch mit Ausnahmegenehmigung passieren dürfen. Jeder, der „persönliches erhebliches Interesse“ nachweise, kann die Durchfahrt beantragen. Sie gilt zwei Jahre und kostet 160 Euro, wovon 140 Euro als Einkaufsgutscheine für heimische Geschäfte retourniert werden.

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Bisher gibt es 288 Anträge fürs Passieren der Fußgängerzone im Schritttempo, davon 168 aus Ungarn. Wann sich die eigens installierten Poller erstmals senken, ist offen. Die Anlage musste nach einem Vandalenakt repariert werden, zuletzt behinderten (absichtlich?) zu nah geparkte Autos die Freischaltung.

Das zeigt schon, wie emotionalisiert die Causa ist. Auch der NZP geht es mit ihrer Klage nicht um die paar Euro, sondern um „Größeres“ – das Unionsrecht der Freizügigkeit, gegen das angeblich verstoßen werde. Deshalb wird in der Klage vorm Landesgericht „rein vorsorglich“ auch eine Befassung des VfGH oder des EU-Gerichtshofs beantragt.

Die hba Rechtsanwälte als Vertreterin von Schattendorf bestreiten alle Vorwürfe und verlangen die Abweisung der Klage. Der Schengener Grenzkodex, auf den sich NZP beziehe, solle einen Raum ohne Binnengrenzen aufbauen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet sei, heißt es in der Klagebeantwortung. Der „Grenzkodex hat jedoch nicht zum Ziel, Personen einen möglichst kurzen Verkehrsweg zwischen zwei Binnenländern zu gewährleisten“.

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