Gratwanderung im Gemeindeamt: Recht oder Politik?

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Amtsleiter stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen Recht und Politik.

Wer wissen will, was eine Gemeinde im Innersten zusammenhält, sollte sich an die Amtsleiterin oder den Amtsleiter halten. Bürgermeister als politische Gestalter der Kommunen kommen und gehen – mal früher, mal später. Die Verwalter bleiben oft ihr ganzes Berufsleben lang im Gemeindeamt und verfügen über Kenntnisse, die sich jeder kluge Kommunalpolitiker zunutze macht und jeder weniger kluge gering schätzt.

Dass die bestellten Amtsleiter de facto auf Augenhöhe mit dem direkt vom Volk gewählten Ortschef stehen, ändert aber nichts daran, dass die Rangordnung de jure klar geregelt ist. Bürgermeister sind Vorstand des Gemeindeamts und Vorgesetzte der Gemeindebediensteten, die an ihre Weisungen gebunden sind, heißt es in der Gemeindeordnung.

Am Ende haben Bürgermeister das Sagen.

Das heißt freilich nicht, dass am Ende auch Bürgermeister (allein) die Verantwortung tragen.

Als vor Jahren etliche Ortschefs wegen der Scheinanmeldung von Schülern auf der Anklagebank Platz nehmen mussten, saßen nicht selten auch Amtsleiter daneben. Die Leiter der Gemeindestube, so konstatiert ein erfahrener Vertreter der Zunft, bewegten sich immer schon in einem Spannungsverhältnis zwischen Recht und Politik.

Diese leidvolle Erfahrung macht gerade auch die vom Dienst freigestellte Amtsleiterin der mittelburgenländischen Gemeinde Deutschkreutz. In der Blaufränkischgemeinde sollen Aushilfen jahrelang „schwarz“ bezahlt worden sein. Bisher hat sich nur die Amtsleiterin dafür entschuldigt und den Schaden aus eigener Tasche beglichen, das Damoklesschwert einer Entlassung schwebt immer noch über ihr.

Zu Deutschkreutz will Peter Pohl, Obmann der burgenländischen Amtsleiter, nichts sagen, er kenne die Umstände nicht. Einen grundsätzlichen Rat hat er dennoch: Zwischen Recht und Politik sollten Amtsleiter stets Ersteres wählen.

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