Gratiskindergarten: Land braucht noch Lösung aus dem Ministerium

Gratiskindergarten: Land braucht noch Lösung aus dem Ministerium
Durch Wegfallen der Beiträge könnte Vorsteuerabzug für Gemeinden unmöglich werden. Land verspricht Lösung.

Die Einführung des Gratiskindergartens ab 1. November sorgt auch am Tag nach der Bekanntgabe durch die SPÖ für Diskussionen. Zustimmung kommt von der FPÖ, garniert mit der Forderung von Klubobmann Géza Molnár, dass „es in der kommenden Periode auch um die Stärkung von Familien gehen muss, die ihre Kinder selbst betreuen wollen“. Auch die Grüne Regina Petrik sieht die Einführung positiv – fordert aber die Übernahme der Kindergärten in die Kompetenz des Landes: „Dort werden Qualitätsansprüche und Rahmenbedingungen festgelegt – eine Übernahme wäre für Personal und Gemeinden sinnvoll.“

Anders die Neos, die einen „Angriff auf die Gemeindeautonomie“ und „Wählerbestechung“ orten sowie das „Gießkannenprinzip“ kritisieren – und damit auf ÖVP-Linie liegen. Dort ist man zwar „hocherfreut, dass die SPÖ unserer Forderung nach einer Entbürokratisierung nachkommt“, betont aber, dass das mit der Frage der Finanzierung nichts zu tun habe: „Das Land lässt die Gemeinden über die Klinge springen“, heißt es aus dem Büro von ÖVP-Obmann Thomas Steiner.

Stolperstein am Weg?

Ganz „durch“ ist der am Dienstag eingebrachte Gesetzesentwurf aber noch nicht. Ein kleines, aber wichtiges Detail wird derzeit im Finanzministerium geprüft. Konkret geht es um die Frage, ob Gemeinden weiter vorsteuerabzugsberechtigt sind. Zum Beispiel dann, wenn Bauprojekte von „Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit“ – dazu zählen Kindergärten – durchgeführt werden. Diese Sonderform wurde im Zuge der Euro-Einführung beziehungsweise der Maastricht-Kriterien eingeführt. Drei Kriterien sind ausschlaggebend: Vollständige Rechnungsführung, weitgehende Entscheidungsfreiheit und – hier wird es interessant – mindestens zur Hälfte kostendeckend.

Wenn nun aber die Gemeinden für ihre Kindergärten, die als „marktbestimmte Betriebe“ geführt werden, keine Beiträge mehr einheben dürfen wie bisher, kann dieser Betrieb auch nicht „mindestens zur Hälfte“ kostendeckend geführt werden. Damit könnte der Status „marktbestimmter Betrieb“ in Gefahr sein – und in weiterer Folge auch die Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer fallen. Einzelne Steuerexperten sind sogar der Meinung, dass die Gemeinden dann ihre in den vergangenen zehn Jahren abgezogene Vorsteuer zurückzahlen müssten.

So weit ist es aber noch nicht. Denn wie in dem Büro der zuständigen Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) betont wird, wurden Experten des Finanzministeriums mit der Klärung dieser Frage befasst. „Wir werden auf jeden Fall zu einer Lösung kommen – ohne steuerliche Nachteile für die Gemeinden“, verspricht ein Sprecher der Landesrätin und verweist auf die ausstehende Antwort aus dem Finanzministerium.

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