Gesfö & Co: Burgenland muss Tojner keinen Schadenersatz zahlen

Unternehmer Michael Tojner
Revision Tojners gegen verlorene Schadenersatzklage war nicht zulässig. Investor war gerichtlich gegen Veröffentlichung einer Strafanzeige gegen ihn vorgegangen.

Investor Michael Tojner hat seine Schadenersatzklage gegen das Burgenland in der Causa Pannonia, Riedenhof und Gesfö nun endgültig verloren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies seine Revision gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, das dem Land recht gab, als nicht zulässig zurück, bestätigte ein Sprecher des OGH am Freitag auf APA-Anfrage einen Bericht des Standard.

Tojner hatte vom Land zunächst einen Millionenbetrag - zuletzt nur noch 103.295 Euro - als Schadenersatz gefordert, weil die Strafanzeige gegen ihn rund um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö an Medien weitergegeben wurde, bevor er selbst davon wusste.

Er sah sich darin in seiner Reputation geschädigt und beklagte hohe Kosten für Beratungs- und PR-Unternehmen. Das Landesgericht Eisenstadt gab Tojner zunächst teilweise recht und sprach ihm einen Schadenersatz von 15.000 Euro zu, gegen den das Land aber erfolgreich beim Oberlandesgericht Wien berief.

Revision für OGH nicht zulässig 

Der OGH wies Tojners Revision nun mit dem Argument zurück, eine solche sei nur bei Entscheidungen zulässig, denen "zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung" zukomme. Das sah man in dem Fall nicht gegeben.

Das Landesgericht hatte zunächst für Tojner argumentiert, dass zwar ein öffentliches Interesse an der Strafanzeige bestanden habe, der Detailgrad der veröffentlichten Informationen aber zu groß gewesen sei. Das Oberlandesgericht sah das anders. Das öffentliche Interesse habe Tojners Interesse an Geheimhaltung überwogen.

Bei der Strafanzeige geht es um den Vorwurf des schweren, gewerbsmäßigen Betrugs. Der Investor soll das Land bei Transaktionen mit den früher gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften über den Tisch gezogen haben. Er weist das seit jeher zurück.

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