Wie der KURIER im Sommer berichtet hat, wollte die LIB auf dem Vergabeportal ANKÖ (Auftragnehmerkataster Österreich) ein Vergabeverfahren für „Dienstleistungen aus dem Bereich der Planungs- und sonstigen Konsulentenleistungen“ durchführen. Für die zahlreichen Bauvorhaben der LIB-Gruppe sollten Leistungen von Architekten und Ziviltechnikern zugekauft werden, von der Planung bis zur Bauaufsicht.
Geschätzter Auftragswert für vier Jahre (Ende 2023 bis 2027): „50 Millionen Euro“. Maximal könnten sogar 60 Millionen Euro abgerufen werden.
Daraus wird zumindest vorerst nichts: Das Gericht hat die Ausschreibung „für nichtig“ erklärt. Die „ARGE Transparenz“ rund um den Präsidenten der Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für Wien, NÖ und Burgenland hat einen Nachprüfungsantrag gestellt und recht bekommen.
Beanstandet wurden vor allem zwei Punkte: Die Bevorzugung von Anbietern, die burgenländische Referenzprojekte vorweisen können, war vermutlich gut gemeint, aber rechtswidrig. Das stelle „eine versteckte Diskriminierung nicht im Burgenland ansässiger Bewerber (...) dar und läuft damit auf eine unionsrechtswidrige Gebietsbeschränkung hinaus“, heißt es im Urteil.
Zweitens sei der Auftragsgegenstand „sonstige geistige Dienstleistungen (...) im Zusammenhang mit Bauprojekten im Burgenland“, zu unbestimmt.
Wie kann es weitergehen? Die LIB hat bis Ende Oktober Zeit, das Urteil mittels außerordentlicher Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu bekämpfen oder sie adaptiert die Ausschreibung.
LIB ist gesprächsbereit
LIB-Geschäftsführer Gerald Goger macht deutlich, dass er weiterhin an „konstruktiven Gesprächen“ mit der Ziviltechnikerkammer interessiert sei: „Unsere Hand bleibt ausgestreckt“. Zumal nie daran gedacht gewesen sei, künftig auf Ausschreibungen für einzelne Bauprojekte zu verzichten.
Von der Generalsanierung der Burg Schlaining über den Umbau des KUZ Güssing bis zum Neubau des Volksgruppenhauses in Oberwart sei vieles ausgeschrieben worden. Goger: „Die Baukultur ist uns ein großes Anliegen“.
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