Geflügelpest: Stallpflicht im Burgenland aufgehoben

Stadt kauft nur noch Eier von frei laufenden Hühnern.
Nach Fällen von Geflügelpest Anfang des Jahres ist die Stallpflicht am Donnerstag wieder aufgehoben worden.

Die Stallpflicht nach Fällen von Geflügelpest Anfang des Jahres ist im Burgenland am Donnerstag aufgehoben worden.

In den vergangenen Wochen sei es zu keinen weiteren Ausbrüchen gekommen und auch die Zahl der verendeten Wildvögel sei deutlich zurückgegangen, hieß es in Aussendungen des Landes und der Landwirtschaftskammer Burgenland.

Konkret wurden jene Gebiete im Burgenland, die bisher als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen wurden, zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko herabgestuft. Auch in diesen Gebieten müssen Geflügelhalter auf die Einhaltung von Bio-Sicherheitsmaßnahmen achten. Für die Früherkennung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögel beim Amtstierarzt gemeldet werden, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ).

Kommentare