Verwechslung: Freispruch für deutschen Fußballer (26), Kollege im Visier

Fußball am Rasen, dahinter die Beine eines Spielers
Deutscher Torhüter (26) stand wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs vor Gericht. Die Spur führt aber zu einem anderen Torwart, ebenfalls Deutscher. Ermittlungen laufen.

Von Gernot Heigl

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen einen deutschen Fußballspieler (26), am Feld Torhüter, hatten es in sich. Im Rahmen eines Trainingslagers im Nordburgenland soll er auf einem Parkplatz vor einem Lokal in Kleinhöflein unter Anwendung von Gewalt sexuelle Handlungen an einer Frau vorgenommen haben.

Ich hatte einen deutschen Anwalt. Der hat mir geraten, nichts zu sagen, sondern erst bei Gericht. Im Nachhinein gesehen wohl ein Fehler.

von Angeklagter vor Gericht

auf eine Frage der Staatsanwältin

„Das Opfer wollte nur küssen und lehnte mehrmals alle weiteren Annäherungen ab. Doch der Angeklagte machte weiter“, hieß es im Eröffnungsplädoyer der Staatsanwaltschaft und auch, dass der Beschuldigte die Frau am Hals gepackt hatte und seine Übergriffe erst stoppte, als ein weiterer Mann zufällig vorbeikam. „Das Opfer hat den Angeklagten als Täter identifiziert“, so die Staatsanwältin.

Strafrechtsexperte Roland Friis begann seine Verteidigerrede mit: „Was dieser Frau passiert ist, ist zweifellos furchtbar und zu verurteilen. Allerdings handelt es sich um einen kristallklaren Fall einer Verwechslung.“ Er führte aus, dass zwei Fußballteams aus Deutschland im Lokal waren. „Ein Mitglied davon hat tatsächlich mit dem Opfer Kontakt aufgenommen und ist mit ihm nach draußen gegangen. Diese Person hat das Verbrechen begangen. Wir werden beweisen, dass der Täter nicht mein Mandant ist.“

Der angeklagte deutsche Fußball-Torwart (li.) mit seinem Verteidiger Roland Friis

Der angeklagte deutsche Fußball-Torwart (li.) mit seinem Verteidiger Roland Friis beim Prozess im Landesgericht Eisenstadt – das Verfahren endete mit einem Freispruch.

Friis legte Videoaufnahmen von der Feier im Lokal vor: „Laut Opfer trug der Täter ein weißes T-Shirt. Auf den Screenshots ist zu erkennen, dass mein Klient einen schwarzen, langarmigen Pullover trug.“ Nicht der einzige Widerspruch zur Anklage. So sei der sein Mandant weder auf dem Parkplatz beim Lokal gewesen, noch habe er das vom Opfer beschriebene Tattoo am Bauch. 

Verwechslung im Vergewaltigungsprozess

Vor der Richterin bekannt sich der Mann „nicht schuldig. Ich kenne die Frau nicht und habe keine Ahnung, wie sie aussieht. Ich habe kein Wort mit ihr gesprochen.“ Dann legte er ein Foto als Beleg dafür vor, dass er am Bauch kein Tattoo hat. Er gab auch zu Protokoll, dass er den als Verdächtigen ins Spiel gebrachten Fußballkollegen – auch ein Torwart – kenne und auf diesen alle Merkmale passen.  „Übrigens hat mir dieser am nächsten Tag von einem intimen Kontakt zu einer Frau erzählt, allerdings wäre das alles freiwillig gewesen.“

Sitzungsaal im Landesgericht Eisenstadt während der Verhandlung

Im Prozess um einen deutschen Torwart im Burgenland zeigte sich eine Verwechslung – die Justiz ermittelt jetzt gegen einen anderen Spieler.

Daraufhin spielte die Vorsitzende ein Handyvideo ab, auf dem die Stimme des Täters zu hören ist – aufgenommen von jenem Mann, der zufällig am Tatort vorbeikam. „Verpiss dich. Verpiss dich, Junge, sonst gibt´s eine aufs Maul“, sagt die Stimme.  Dann fragte die Staatsanwältin den Angeklagten: „Sie haben bis jetzt keine Aussagen gemacht, warum?“ „Weil ich einen deutschen Anwalt hatte. Der hat mir geraten, nichts zu sagen, sondern erst bei Gericht. Im Nachhinein gesehen wohl ein Fehler.“

Nach der Befragung des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bei der die Frau mit den neuen Erkenntnissen konfrontiert worden ist, entließ die Richterin alle geladenen Zeugen und verkündete kurz darauf das Urteil des Schöffensenats: „Freispruch.“ Nicht rechtskräftig. Jetzt werden gegen den anderen Tormann Ermittlungen eingeleitet.

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