Kind (5) ertrank, weil Vater (39) nicht aufpasste: Sechs Monate bedingt und Geldstrafe

Ein Gerichtssaal mit Richtern, Anwälten und einem Kameramann.
Mein Mandant ist "ein gebrochener Mann", sagte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger (stehend) über den 39-Jährigen (sitzend).

"Mein Mandant ist umfassend geständig, wir können uns einen langen Prozess ersparen", sagte Strafverteidiger Manfred Arbacher-Stöger gleich zu Beginn der Verhandlung in Saal 1 des Eisenstädter Landesgerichts. Sein Mandant musste sich am Dienstag vor Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.

Der 39-Jährige war Anfang März mit seinen beiden Töchtern, fünf und sechs Jahre alt, in der Sonnentherme Lutzmannsburg.

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Die Kinder sollten einen schönen Samstag mit dem Papa haben, stattdessen wurde der Ausflug zur Tragödie.

Der geschiedene 39-jährige österreichische Staatsbürger ließ seine Töchter allein in der Schwimmhalle und hielt sich zumindest 20 Minuten im Thermenrestaurant und im Außenbereich der Therme auf.

Die Fünfjährige, die nicht schwimmen konnte und auch keine Schwimmflügerl trug, sprang währenddessen in das rund 1,9 Meter tiefe Wasser. Um 12.47 Uhr wurde das Mädchen von einem Badegast aus dem Wasser gezogen und die Badeaufsicht informiert. Ein Arzt, der sich als Gast in der Therme aufhielt, leistete Erste Hilfe und begann, das Kind zu reanimieren. Die Fünfjährige wurde ins Donauspital nach Wien geflogen, wo sie tags darauf starb.

Schon bei der ersten Frage von Richterin Birgit Falb brach der 39-Jährige in haltloses Schluchzen aus. Er habe keine Erklärung dafür, was ihn geritten habe, seine Kinder allein zu lassen. "Ich wäre am liebsten selber tot", presst der Vater hervor. "Mein Mandant ist seit dem Vorfall ein gebrochener Mann", bat Verteidiger Arbacher-Stöger um ein "Urteil mit Augenmaß".

Das verkündete Richterin Falb dann auch nach fünfminütiger Unterbrechung der Verhandlung: Bei einem Strafrahmen von drei Jahren wurde der Angeklagte zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt, wobei die Geldstrafe statt einer dreimonatigen unbedingten Haft verhängt wurde.

Zudem muss der Mann an seine geschiedene Frau und die sechsjährige Tochter binnen 14 Tagen je 15.000 Euro für den erlittenen Trauerschaden bezahlen. Das Mädchen hatte zum Teil auch die Reanimation seiner Schwester mitangesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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