Durchgängige Ferienbetreuung: Burgenland plant Neuerungen in Kindergärten

In Vorarlberg entstehen bis Herbst 2024 innerhalb eines Jahres 104 neue Kinderbetreuungsgruppen.
Eltern müssen geplante Urlaubszeiten nicht mehr im Voraus melden. Die Personalplanung liegt künftig bei den Gemeinden.

Im Burgenland steht eine Veränderung im Bereich der Kinderbetreuung bevor. Mit einer Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes soll eine durchgängige Ferienbetreuung in den Kindergärten eingeführt werden.

Ziel dieser Änderung ist es, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Ein zentraler Punkt dabei ist der Wegfall der bisherigen Erhebung des Betreuungsbedarfs, bei der Eltern ihre geplanten Urlaubszeiten im Voraus angeben mussten.

Die Personalplanung und -sicherheit wird in Zukunft den Gemeinden obliegen, die für die entsprechende Organisation und Umsetzung verantwortlich sind. Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) betont, dass diese Neuerung einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Familien leisten soll. 

Das neue Gesetz befindet sich aktuell in Begutachtung und soll frühestens im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Während die generelle Teilnahme am Kindergartenbesuch freiwillig bleibt, gilt für das verpflichtende letzte Kindergartenjahr weiterhin die Regelung eines Urlaubsanspruchs von fünf Wochen abseits der gesetzlichen Schulferien.

Die geplante ganzjährige Betreuung kann auch gemeindeübergreifend organisiert werden, was zusätzliche Flexibilität für Eltern und Betreuungseinrichtungen bieten soll.

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