Energieversorger gewinnt 93 von 99 Verfahren, Kläger müssen zahlen

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Kläger müssen dem Konzern Prozesskosten in der Höhe von rund 50.000 Euro ersetzen.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen Burgenland Energie und dem Wiener Anwalt Georg Zanger geht bisher klar zugunsten des heimischen Landesenergieversorgers aus. Am vergangenen Freitag entschied das Landesgericht Eisenstadt die nächsten sechs von Zanger eingebrachten Klagen zugunsten von Burgenland Energie. 

Insgesamt hat das Unternehmen damit 93 der 99 von Zanger begonnen Verfahren gewonnen, kein einziges ging an den Wiener Rechtsanwalt.

Kläger zahlen Kosten

Die Kläger, die Rückforderungen wegen angeblich überhöhter Strompreise geltend gemacht hatten, müssen dem Energieversorger nach den Urteilen die Kosten in Höhe von mehr als 50.000 Euro ersetzen.

In mehreren Fällen wurde auch Zanger selbst zu Schadenersatz verurteilt, da er trotz Aufforderung seine Bevollmächtigungen nicht nachweisen konnte.

CEO Stephan Sharma erklärt nach den jüngsten Urteilen: „Als Burgenland Energie ist für uns die sichere und zuverlässige Energieversorgung die oberste Prämisse.“ Gerade in der Energiekrise habe man das als einer der günstigsten Landesenergieversorger geschafft. 

Und konkret zu den von Zanger angestrengten Verfahren meint er: „Wir sehen diesen Geschäftspraktiken von einzelnen Anwälten gelassen entgegen, wie die jüngsten Entscheidungen bestätigen“, so Sharma. Bedauerlich sei in diesem Zusammenhang nur, dass die betroffenen Kunden „nicht nur Zeit verloren haben, sondern uns auch noch hohe Verfahrenskosten zahlen müssen“.

Konzern fordert Reform

Mit Blick auf die Zukunft fordert Sharma eine Reform des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG): „Diese Geschäftspraktiken müssen vom Gesetzgeber beendet werden. Das neue Strommarktgesetz muss den Kunden und nicht Rechtsanwälten dienen.“ Der aktuelle Entwurf erfülle dieses Prinzip „leider noch nicht“.

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