Die Diözese als Eigentümerin des wuchtigen Betonbaus von Josef Patzelt aus der zweiten Hälfte der 1960er-Jahre hatte zunächst gegen den BDA-Bescheid zur Unterschutzstellung beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde erhoben. Nach Abweisung der Beschwerde durch das BVwG ging die Diözese zum Verfassungsgerichtshof, der aber eine Behandlung ablehnte und die Causa an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zur Entscheidung weiterreichte. Vom VwGH wurde die Beschwerde der Diözese zurückgewiesen. „Die pädagogische Akademie steht somit im Umfang des Bescheids des Bundesdenkmalamtes rechtskräftig unter Denkmalschutz“, heißt es vom BDA in Wien.
Auch wenn von beiden Seiten betont wird, dass der Denkmalschutz „keinen Einfluss“ auf eine Nutzungsänderung habe – leichter wird eine Nachnutzung der früheren Bildungseinrichtung dadurch gewiss nicht. 2008 zogen die letzten Lehramtsstudenten aus, Schüler der angeschlossenen Übungsvolksschule durften noch bis zum Ende ihrer Grundschulzeit bleiben.
Jahrelang hat die Diözese über Möglichkeiten einer neuen Nutzung nachgedacht und – von Studenten der Technischen Universität Wien – nachdenken lassen. Von einem Haus der Bildung über Genossenschaftswohnungen bis zum Pflegeheim wurde vieles erwogen, aber nichts weiterverfolgt. Laut Flächenwidmungsplan gilt fürs Gebäude eine Nutzung als Bauland/Geschäftsgebiet, die Wiese bleibt Grünland.
Am konkretesten schien noch der Umbau zu einem Altenwohn- und Pflegeheim. Anfang 2020 hatten der damalige Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ) und der Sprecher der Diözese, Dominik Orieschnig, entsprechende Pläne bestätigt. Der eine hat die Politik mittlerweile verlassen, der andere die Diözese.
Was auch immer mit dem Gebäudekomplex passiert – „an Nutzungskonzepten wird seit geraumer Zeit gearbeitet“, so die Diözese gestern wieder – Veränderungen bedürfen denkmalbehördlicher Bewilligung. Bei Eingriffen in die Denkmalsubstanz oder das Erscheinungsbild spricht das BDA ein gewichtiges Wort mit. Noch eine Stimme mehr zur Zukunft der Pädak.
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