Die Bürgermeisterin und die Befangenheit

Die Bürgermeisterin  und die Befangenheit
Siegendorf: Aufsichtsbeschwerden boomen, SPÖ-Bürgermeisterin Stenger wehrt sich

Die Gemeindeaufsicht des Landes kann bald einen Siegendorf-Ordner anlegen. Drei Aufsichtsbeschwerden aus der Grenzgemeinde sind zuletzt im Eisenstädter Landhaus eingelangt.

Vom KURIER am Freitag darauf angesprochen, weiß Rita Stenger, Bürgermeisterin und SPÖ-Landtagsabgeordnete, nur von zwei Beschwerden. Beide stammten von der ÖVP, sagt Stenger. Bernd Pichlbauer, Gemeindevorstand der ÖVP, die in der erzroten Marktgemeinde vier der 23 Gemeinderäte stellt, sagt nichts. 

Laut Stenger gelte eine Beschwerde der Protokollführung im Gemeinderat. Die zweite zum Kabinenumbau des Fußballlandesligisten ASV Siegendorf sei erledigt, die Aufsicht hätte alles für korrekt befunden.

Die dritte Beschwerde ist frisch. Darin verlangt der ASV in Person von Peter Krenmayr, „Präsident mit Generalvollmacht“, die Aufhebung eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom Juni 2023. 

Dem ASKÖ-Tennisverein war damals für Sanierung und Umbau der Sportanlage eine Subvention von 40.000 Euro (25 Prozent der Gesamtkosten) zugesprochen worden. Stenger, deren Mann Kassier des Tennisvereins sei, und ein SPÖ-Gemeindevorstand und Vereinsfunktionär hätten wegen Befangenheit (§ 49 Gemeindeordnung) nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen, heißt es. 

Zudem habe der Tennisverein in der Gemeinderatssitzung „keinerlei Rechnungen oder Kostenvoranschläge vorgelegt“. Er habe nichts gegen Subventionen für den Tennisverein, aber für die Kabinen des ASV seien noch 23.000 Euro offen, pocht Krenmayr aufs „Gleichheitsprinzip“.

Die Aufsichtsbehörde des Landes hat die Gemeinde um eine Stellungnahme ersucht.

Stenger sagt, die Entscheidung über Befangenheit obliege dem jeweiligen Mandatar selbst, sie halte sich nicht für befangen. Und der Tennisverein habe alles belegt. Es sei „sehr traurig“, wenn jemand „einen Keil zwischen die Vereine treiben will“.

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