Covid-Regeln laufen aus: Das ändert sich im Burgenland
Mit Ende Juni laufen das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz aus. Das bedeutet: Ab Samstag, 1. Juli, gilt eine Infektion mit dem Coronavirus nicht mehr als meldepflichtige Krankheit.
Das Gratis-PCR-Test-Angebot in Apotheken und die Gurgeltestaktion „Gurgeln daheim“ sowie die elektronische Impfplattform des Landes Burgenland und der Grüne Pass werden mit Ende Juni eingestellt. Kostenlose SARS-CoV-2 Tests werden ab dann nur noch bei Auftreten von Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, bei niedergelassenen Ärzten durchgeführt.
Um die Entwicklung und Verbreitung von Covid-19 auch in Zukunft zu beobachten und angemessen darauf reagieren zu können, wird auch weiterhin durch das Gesundheitsministerium ein bundesweites Abwassermonitoring durchgeführt.
Die Änderungen im Detail
- Das Angebot von fünf Gratis-PCR-Tests pro Person und Monat – sowohl in Apotheken als auch die Gurgeltestaktion „Gurgeln daheim“ – läuft mit Ende Juni aus.
- Ab 1. Juli werden kostenlose Testungen ausschließlich bei Auftreten von Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, durch niedergelassene ÄrztInnen angeboten.
- Die Online-Verdachtsfallmeldung sowie die Vergabe von PCR-Testterminen über die COVID-19-bezogene Gesundheitsberatung 1450 werden eingestellt.
- Insgesamt wurden im Burgenland seit Februar 2020 – sowohl auf behördliche Anordnung als auch in Form von Screenings, Testaktionen und Testzentren des Landes sowie freiwilligen Testangeboten – 6.051.906 Tests durchgeführt.
- Seit dem 25. Februar 2020 wurden im Burgenland insgesamt 199.200 laborbestätigte Fälle verzeichnet.
- 639 Personen sind in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben.
- Derzeit bewegen sich die Infektionszahlen auf einem so niedrigen Niveau wie zuletzt im August 2021.
- Aktuell sind noch 163 Personen infiziert, das sind 6 weniger als in der Vorwoche.
- Erstmals seit August 2020 werden aus den burgenländischen Spitälern keine an Covid-19 erkrankten PatientInnen gemeldet.
- Bei Symptomen, die auf eineInfektion hindeuten, kontaktieren Sie einen niedergelassenen Arzt, wo bei Bedarf ein Test gemacht werden kann. Bei Gesundheitsfragen können Sie weiterhin die allgemeine Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren.
- Im Fall einer Infektion gibt es ab 1. Juli keine Verkehrsbeschränkung mehr.
- Daher ist auch keine Freitestung mehr notwendig und das Angebot des Landes Burgenland einer Online-Anmeldung zur Freitestung ist mit 1. Juli eingestellt.
- Bei Bedarf sind Covid-19-Medikamente wie gehabt ausschließlich über niedergelassene Ärzte erhältlich.
- Die elektronische Impfplattform des Landes Burgenland wird mit 1. Juli 2023 eingestellt.
- Termine für Erst- oder Auffrischungsimpfungen können Sie weiterhin direkt bei Ihrem niedergelassenen Arzt vereinbaren.
- Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr (aufrechte Impfung, Genesung) – wie die Zertifikate des Grünen Passes – sind in Österreich in keinem Bereich mehr erforderlich. Daher werden ab 1. Juli keine Zertifikate mehr erstellt. Sie stehen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Download zur Verfügung und können auch nicht mehr ausgedruckt werden.
- Auch die Wallet App „Grüner Pass“ und die GreenCheck App werden mit 3. Juli 2023 eingestellt.
- Verabreichte Impfungen werden weiterhin verpflichtend von den impfenden Ärzten in den eImpfpass eingetragen und können zusätzlich auch im „klassischen“ Impfpass oder auf Impfkärtchen in Papierform vermerkt werden. Auch ein Ausdruck aus dem eImpfpass ist weiterhin möglich.
Alle Informationen sowie gegebenenfalls aktuelle Maßnahmen rund um Covid-19 finden Sie im Internet auf der Homepage des Sozialministeriuims.
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