Commerzialbank: Warten auf Entscheidungen des Höchstgerichts

Commerzialbank: Warten auf Entscheidungen des Höchstgerichts
Amtshaftungsklage des Landes gegen den Bund vertritt zwei geschädigte Landesgesellschaften und neun Gemeinden - aber zunächst ist der Verfassungsgerichtshof am Wort

Die Amtshaftungsklage des Landes gegen den Bund in Sachen Commerzialbank Mattersburg ist dreigeteilt: Neben den beiden Landestöchtern Energie Burgenland und RMB gehören auch Gemeinden zu den Geschädigten. Für den Energiekonzern (Schaden: 4,9 Millionen Euro) und das RMB (1,4 Mio.) wurden die Klagen schon im ersten Quartal 2021 eingebracht, bei den Gemeinden ist es demnächst soweit.

Voraussetzung war die Annahme des Angebots des Landes: Neun betroffene Gemeinden haben ihre Verluste bei der Bank (in Summe mehr als 5 Millionen Euro) ans Land abgetreten. Das Land überweist den Kommunen jetzt im Durchschnitt rund 54 Prozent der Forderungen und trägt dafür das gesamte Prozessrisiko.

Bei einem Verlust von 1,5 Mio. Euro bekam Loipersbach den höchsten Betrag (885.000 Euro), weiters erhalten Forchtenstein 776.000 Euro, Schattendorf 490.000, Baumgarten 206.000 Euro, Hirm 200.000, Krensdorf 91.800, Großhöflein 83.500 Euro, Sigleß 15.400 und Bad Sauerbrunn 4.500 Euro.

Wie geht es jetzt weiter? Johannes Zink, Anwalt des Landes, muss sich an die Finanzprokuratur wenden, die den Bund vertritt: Neben der sofortigen Klagseinbringung besteht die Möglichkeit eines Verjährungsverzichts, um den Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Causa zu befassen. Denn nach dem geltenden Einlagensicherungsgesetz (§ 10) würden u. a. „örtliche Gebietskörperschaften“ leer ausgehen. Zink hält das für unhaltbar.

Der VfGH ist auch in seiner laufenden Session mit der Commerzialbank befasst, um über die Zulässigkeit der Einschränkung der Amtshaftung des Bundes in § 3 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes zu befinden. Das Land und eine Reihe weiterer Kläger bekämpfen die Rechtsansicht, dass der Bund nur für solche Schäden hafte, die die Finanzmarktaufsicht (FMA) selbst den von ihr geprüften Unternehmen rechtswidrig und schuldhaft zugefügt habe.

Von der Entscheidung des VfGH hängt also fast alles Weitere ab.

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