Neue Schwerpunkte für Bezirkshauptmannschaften im Burgenland

Ein langes, helles Verwaltungsgebäude mit mehreren Fenstern und einem Schriftzug an der Fassade bei bewölktem Himmel.
Das Burgenland baut sein Modell der Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften aus. Ab 1. Februar werden weitere Verwaltungsstrafverfahren gebündelt.

Das Land Burgenland hat 2020 begonnen, Verfahren nach der Straßenverkehrsordnung an der Bezirkshauptmannschaft Güssing zu bündeln. Das Modell habe sich bewährt und wird nun per 1. Februar auf andere Bereiche ausgeweitet, denn die Einrichtung von Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften bringe zahlreiche Vorteile mit sich, so das Landesmedienservice am Freitag.

Bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt Umgebung wird ein Schwerpunkt für Verwaltungsstrafverfahren im Bereich der Arbeits- und Sozialrechtsdelikte eingerichtet. Hintergrund dieser Zuständigkeitsübertragung ist die zunehmende Komplexität und der hohe Bearbeitungsaufwand arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren, die eine gezielte Spezialisierung sowie die Bündelung von Fachwissen erfordern.

Doskozil: "Optimierung der Verwaltung"

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See wird nun zur Schwerpunkt-Behörde für Verwaltungsstrafverfahren nach dem Kraftfahrgesetz (KFG). Durch die Bündelung können gleichartige Arbeitsschritte in großer Zahl effizienter abgewickelt werden, hieß es.

Durch die Konzentration brauche es nicht mehr an allen sieben Bezirkshauptmannschaften Spezialwissen. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) erklärte: "Mit der Bündelung bestimmter Verwaltungsstrafverfahren in Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften setzen wir einen weiteren Schritt zur Optimierung der Verwaltung. Effizienz, Spezialisierung und Rechtssicherheit stehen dabei im Mittelpunkt."

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