Zellenbrand Eisenstadt: St. Pölten übernimmt Ermittlungen

Um den Anschein einer Befangenheit zu vermeiden, übernimmt die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren. Eine Obduktion des Insassen, der den Brand legte, ist angeordnet.
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Das Verfahren um den Häftling, der bei einem Brand in seiner Zelle in der Justizanstalt Eisenstadt ums Leben gekommen ist, wurde an die Staatsanwaltschaft St. Pölten abgetreten, wie die APA berichtet.

Der Mann dürfte das Feuer mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben, eine Obduktion wurde bereits von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt in Auftrag gegeben. Es wird wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt ermittelt.

Haftraumtür verbarrikadiert und Feuer gelegt

Der Insasse dürfte seine Haftraumtür am Samstagabend mit Inventar verbarrikadiert und anschließend ein Feuer gelegt haben. Trotz des schnellen Einschreitens der Bediensteten sowie der Feuerwehr und eines Notarztes konnte der Mann nicht mehr gerettet werden. Weitere Personen wurden dabei nicht verletzt. Der Mann besaß ein Feuerzeug, da er sich im Normalvollzug befunden hatte und es den Insassen dort erlaubt ist, in den Hafträumen zu rauchen.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gab umgehend eine Obduktion in Auftrag und nahm die Ermittlungen auf. Diese wurden nun an die Staatsanwaltschaft St. Pölten übergeben, hieß es am Mittwoch zur APA. Damit soll der Anschein einer Befangenheit vermieden werden.

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