Folgen für alle Gemeinden? Beschlüsse wegen falscher eMail aufgehoben

Hans Unger und der Bescheid.
Von Gernot Heigl
Aufregung herrscht in Oberschützen, weil Beschlüsse des Gemeinderates aufgehoben wurden. Die Behörde wirft Bürgermeister Hans Unger (ÖVP) einen Fehler bei der Einladung zur Gemeinderatssitzung vor. Der Ortschef spricht von bürokratischem Wahnsinn – und befasst das Höchstgericht mit der Causa.
Die Angelegenheit könnte Folgen für alle Gemeinden haben. Konkret geht es um die Frage: Müssen hinterlegte eMail-Adressen von Gemeinderäten immer auf dem aktuellen Stand sein, oder genügt die Sendebestätigung als Nachweis für die Zustellung der Einladung zur Sitzung?
Derzeit liegt diese Frage beim Verfassungsgerichtshof. „Das ist eine Grundsatzentscheidung für das gesamte Burgenland. Deshalb ziehen wir diesen Schritt durch“, wartet Unger gespannt auf die Entscheidung.
Die Vorgeschichte
Der Reihe nach. Ende des Vorjahres sollten bei der zwölften Sitzung des Gemeinderates 25 Punkte laut Tagesordnung beschlossen werden – darunter auch das Budget für 2025. Alle Gemeinderäte – 15 von der ÖVP, sieben SPÖ und ein Grüner – wurden wie üblich per eMail eingeladen.
Die Sitzung ging ohne besondere Vorkommnisse zu Ende. Viele Beschlüsse erfolgten einstimmig, einige Abstimmungen fanden eine überwiegende Mehrheit. Sämtliche Sitzungsprotokolle wurden an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart (BH) übermittelt.
Auftritt der Behörde
Völlig überraschend teilte die Aufsichtsbehörde der Gemeinde mit, dass aufgrund eines Fehlers bei der Sitzungseinladung die Beschlüsse nicht gültig sind und die Sitzung mit allen 25 Tagesordnungspunkten neu einberufen und über alles neu abgestimmt werden muss. „Schwachsinn“, poltert Hans Unger.
Worum geht es genau? Um Einladungen zu Gemeinderatssitzungen per eMail zu erhalten, müssen Mandatare ihre Zustimmung erteilen und eine Adresse bei der BH hinterlegen. Bei einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde fiel jedoch auf, dass eine ÖVP-Gemeinderätin die Einladung nicht auf ihre bei der BH deponierten Adresse erhalten hatte, sondern auf ihre private eMail-Adresse.
Gemeindeordnung gegen Aufsichtsbehörde?
Für den Ortschef kein Problem. „In der Gemeindeordnung steht unter §36 klipp und klar, dass die Sendebestätigung als nachweisliche Zustellung genügt. Wir haben aber nicht nur diese, sondern sogar ein Antwortschreiben der Mandatarin erhalten, weil sie sich für die Sitzung entschuldigt hat.“ Hans Unger weiter: „Also, was soll das Theater?“
In einem Schreiben an die BH teilte die Gemeinde mit, dass aus ihrer Sicht kein Fehler passiert sei und daher die Sitzung auch nicht wiederholt werde. Im Gegenzug erklärte die Aufsichtsbehörde zwei der 25 Tagesordnungspunkte für ungültig.
„Warum nur zwei? Wenn schon, dann muss man alle Beschlüsse aufheben, aber das hat man sich offensichtlich nicht getraut“, mutmaßt der Bürgermeister.
Potenziell rund 3.000 Betroffene in allen 171 Gemeinden?
Hans Unger lässt sich das jedenfalls nicht gefallen: „Wir haben keinen Fehler gemacht. Also haben wir gegen die Aufhebung der Beschlüsse Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Das Urteil ist ausständig.“ Der Ortschef sieht sich als Vorreiter für alle Gemeinden: „Es gibt landesweit rund 3.000 Gemeinderäte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle hinterlegten eMail-Adressen stets aktuell sind.“
Sollte es zu einer Aufhebung der Beschlüsse kommen, beruft Unger eine neue Sitzung ein. „Das wäre nicht nur Zeitverschwendung, sondern auch Vergeudung von Steuergeld.“ Kostenpunkt einer Sitzung für die Gemeinde: 2.500 Euro.
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