Sohn jahrelang misshandelt: Bedingte Haft für 43-jährige Mutter

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Mutter soll heute 21-Jährigen von 2012 bis 2018 regelmäßig geschlagen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine dreifache Mutter ist am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt zu 20 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden, weil sie ihren ältesten Sohn von 2012 bis 2018 regelmäßig geschlagen haben soll, wobei dieser zu Beginn erst neun Jahre alt war.

Die Frau bekannte sich vor Gericht nicht schuldig und gab stattdessen an, sie sei von ihrem Sohn geschlagen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Körperliche Gewalt in der Familie

Immer wieder soll es in der Familie zu Streitereien und in weiterer Folge auch zu verbaler und körperlicher Gewalt gekommen sein. Laut Anklage soll die Frau bei Auseinandersetzungen mit ihrem mittlerweile 21-jährigen Sohn auch zu Gürtel oder Schlapfen gegriffen und ihn damit verletzt haben. 

Ausgangspunkt der Ermittlungen war 2023 aber eigentlich ein Polizeieinsatz nach einem Streit, bei dem der Sohn die Mutter geschlagen hatte. In den Vernehmungen habe dieser dann die Vorwürfe gegen die 43-Jährige geäußert, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Sohn habe sich gewehrt

Die Angeklagte bestritt, jemals Gewalt ausgeübt zu haben, und berichtete stattdessen davon, dass der Bursch sie ab einem Alter von neun Jahren regelmäßig beschimpft und sie ab dem Teenageralter geschlagen habe. 

Dass auch er teilweise gewalttätig wurde, gestand der junge Mann in seiner Einvernahme, die im Gerichtssaal per Video abgespielt wurde, auch ein. Ab dem Ende der Mittelschule habe er angefangen, sich zu wehren. Gegen seinen Vater, von dem die Mutter ebenfalls sagte, er habe sie regelmäßig beleidigt, wollte der 21-Jährige nicht aussagen.

Haft- zu Geldstrafe

Das Schöffengericht glaubte dem jungen Mann und sprach die 43-Jährige wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung schuldig. Weil die Frau in der Familie aber offenbar selbst unter massivem Druck gestanden sei, habe sich der Senat für eine außerordentliche Strafmilderung entschieden, erläuterte die Richterin. Deshalb sei ein Teil der Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt und die Haft bedingt nachgesehen worden.

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