Burgenland: Asylwerber müssen ab 1. Juli arbeiten

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Bei Verweigerung droht ein Entzug von Leistungen. Die Regelung gilt ab 1. Juli.

Im Burgenland tritt mit 1. Juli ein neues Modell in Kraft: Asylwerber, die sich in der Grundversorgung befinden, werden künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Der Beschluss wurde im Dezember 2024 im Landtag gefasst.

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