Die Betroffenen sollen in Bereichen wie Landschaftspflege, Winterdienst, Betreuung öffentlicher Anlagen, Parks, Bibliotheken, in kommunalen Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen tätig werden. Zuständig für den Einsatz sind die Gemeinden, das Land und die Landesholding.
1,60 Euro pro Stunde
Für die Tätigkeit erhalten die Asylwerber einen Anerkennungsbeitrag von 1,60 Euro pro Stunde. Vorgesehen sind bis zu 30 Stunden pro Woche, bei Betreuungspflichten maximal 20 Stunden. Derzeit dürften im Burgenland rund 130 Personen im erwerbsfähigen Alter in diese Regelung fallen. Auf Gemeindeebene wurde ein realistisches Einsatzpotenzial von rund 24 Vollzeitäquivalenten erhoben.
Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) betonte bei der Vorstellung des Modells: „Wer dauerhaft Leistungen von der öffentlichen Hand erhält, muss auch Verantwortung übernehmen und der Gesellschaft etwas zurückgeben.“ Dabei werde selbstverständlich auf individuelle Zumutbarkeit, gesundheitliche Einschränkungen oder Betreuungspflichten Rücksicht genommen. Ziel sei es, den Betroffenen Struktur und Sinn im Alltag zu geben sowie die Integration zu fördern – etwa durch Kontakt mit der Bevölkerung und Förderung der Sprachkenntnisse.
Konsequenzen
Wer jedoch zweimal eine zumutbare Tätigkeit ohne triftigen Grund verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen: Statt einer Wohnung wird dann nur mehr ein Schlafplatz zur Verfügung gestellt. Zudem fallen Krankenversicherung, Verpflegungsgeld und Betreuung weg, lediglich eine medizinische Basisversorgung und Verpflegung bleiben bestehen.
Das Innenministerium verwies am Mittwoch auf das bereits seit Juli 2024 bestehende Bundesmodell zur verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit in der Bundesbetreuung. Dabei seien bereits mehr als 350.000 Arbeitsstunden geleistet worden. Ein ähnliches Modell werde derzeit auch in Kärnten vorbereitet.
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