Burgenländer wegen Wiederbetätigung zu bedingter Haft verurteilt
Ein 31-jähriger Burgenländer ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt wegen Wiederbetätigung zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll nationalsozialistische Dateien auf Facebook gepostet und auf Whatsapp an einen Freund geschickt haben.
Auf seinem Handy soll er insgesamt 89 nationalsozialistische Bilder gespeichert haben. Die Geschworenen sprachen ihn mit acht zu null Stimmen schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage hat der 31-Jährige drei nationalsozialistische Postings auf Facebook abgesetzt, darunter ein Bild von einem Soldaten der deutschen Wehrmacht mit dem Wahlspruch der SS „Meine Ehre heißt Treue“. Ähnliche Inhalte soll er einem Freund auch über Whatsapp geschickt haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm außerdem Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gefunden.
Da die Zahl der Postings eher gering sei, könne man davon ausgehen, dass „mehrheitlich keine Informationsweitergabe, sondern ein Ansammeln stattgefunden hat“, sagte der Staatsanwalt. Dennoch könne man darauf schließen, dass der Burgenländer damit zum Wiederaufkeimen des Gedankenguts des Nationalsozialismus beigetragen habe. Es gehe jedenfalls über das bloße historische Interesse deutlich hinaus.
Der Verteidiger des 31-Jährigen sah das anders. „Ist das wirklich eine nationalsozialistische Wiederbetätigung, wenn man solche Bilder, die sich jeder im Internet anschauen kann, auf sein Handy herunterlädt?“, hinterfragte er. Zudem müsse man sich die Frage stellen: „Ist er einer dieser gefährlichen Neonazis oder hat er sich in einer Phase seines Lebens dafür begeistert?“, so der Verteidiger.
Der Burgenländer bekannte sich zu den Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig und beteuerte, die Sache „nicht ernst genommen“ und Scherze gemacht zu haben. Die Postings auf dem Facebook-Profil, das er extra dafür erstellt habe, habe er an einem „richtig schlechten Tag“ veröffentlicht. Seit einem Arbeitsunfall im Jahr 2013 sei er gesundheitlich angeschlagen und zudem arbeitslos, weil er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben könne.
Neben den Verstößen gegen das Verbotsgesetz soll der 31-Jährige außerdem Drogen an Minderjährige weitergegeben haben. Weiters wurde bei ihm ein Schlagring gefunden. Auch in diesen Punkten sprachen die Geschworenen den Burgenländer schuldig.
Mit einer bedingten Haftstrafe von 14 Monaten bewege man sich im unteren Bereich des Strafrahmens, betonte Richterin Birgit Falb. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
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