Bezirk Güssing: VGT zeigt Mensdorff-Pouilly wegen Jagdgatter an

Eine Person zielt mit einem Gewehr samt Zielfernrohr in eine unscharfe Landschaft.
Im Jagdgebiet bei Unterbildein prallen zwei Versionen der Realität aufeinander – die eines angeblich illegal betriebenen Gatters und die einer ordnungsgemäßen Auflassung. Welche stimmt?

Vor zwei Jahren wurde die Gatterjagd im Burgenland verboten. Ein Jagdgatter, das Alfons Mensdorff-Pouilly in Unterbildein betrieben hatte, musste infolge dessen aufgelassen werden.

Der „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) will nun herausgefunden haben, dass besagtes Jagdgatter nach wie vor besteht. Mehr noch: Beim Lokalaugenschein mehrerer Tierschützer habe vor Ort gerade eine Treibjagd stattgefunden – mehrere kapitale Mufflons und ein toter, kopfloser Hirsch wurden fotografisch festgehalten. 

Das Jagdgebiet sei vollständig wilddicht umfriedet, behauptet VGT-Obmann Martin Balluch – was gemäß burgenländischem Jagdgesetz seit 2023 verboten ist. Der VGT erstattete laut eigenen Angaben Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly.

Von der Bezirkshauptmannschaft Güssing heißt es, dass das Gatter gemäß der Novelle des Jagdgesetzes aufgelassen worden sei: „Es wurde zweimal geprüft, ob das Ein- und Auswechseln des Wilds jederzeit möglich ist.“ Es handle sich laut BH um kein Wildgehege, sondern um ein Eigenjagdgebiet.

„Explizit verboten“

Die Wahrnehmung des VGT-Obmannes ist eine andere. „Dieses Jagdgebiet wird ohne Bewilligung der zuständigen Behörde als Wildgehege betrieben. Dieses Vorgehen ist explizit durch § 162 (2) im 2. Bgld Jagdgesetz verboten. Mensdorff-Pouilly wird also nach dieser Strafbestimmung zu bestrafen sein“, so Martin Balluch.

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