Bezirk Güssing: VGT zeigt Mensdorff-Pouilly wegen Jagdgatter an

Im Jagdgebiet bei Unterbildein prallen zwei Versionen der Realität aufeinander – die eines angeblich illegal betriebenen Gatters und die einer ordnungsgemäßen Auflassung. Welche stimmt?
Eine Person zielt mit einem Gewehr samt Zielfernrohr in eine unscharfe Landschaft.

Vor zwei Jahren wurde die Gatterjagd im Burgenland verboten. Ein Jagdgatter, das Alfons Mensdorff-Pouilly in Unterbildein betrieben hatte, musste infolge dessen aufgelassen werden.

Der „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) will nun herausgefunden haben, dass besagtes Jagdgatter nach wie vor besteht. Mehr noch: Beim Lokalaugenschein mehrerer Tierschützer habe vor Ort gerade eine Treibjagd stattgefunden – mehrere kapitale Mufflons und ein toter, kopfloser Hirsch wurden fotografisch festgehalten. 

Das Jagdgebiet sei vollständig wilddicht umfriedet, behauptet VGT-Obmann Martin Balluch – was gemäß burgenländischem Jagdgesetz seit 2023 verboten ist. Der VGT erstattete laut eigenen Angaben Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly.

Von der Bezirkshauptmannschaft Güssing heißt es, dass das Gatter gemäß der Novelle des Jagdgesetzes aufgelassen worden sei: „Es wurde zweimal geprüft, ob das Ein- und Auswechseln des Wilds jederzeit möglich ist.“ Es handle sich laut BH um kein Wildgehege, sondern um ein Eigenjagdgebiet.

„Explizit verboten“

Die Wahrnehmung des VGT-Obmannes ist eine andere. „Dieses Jagdgebiet wird ohne Bewilligung der zuständigen Behörde als Wildgehege betrieben. Dieses Vorgehen ist explizit durch § 162 (2) im 2. Bgld Jagdgesetz verboten. Mensdorff-Pouilly wird also nach dieser Strafbestimmung zu bestrafen sein“, so Martin Balluch.

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