Bank-U-Ausschuss: Landesverwaltungsgericht gibt Opposition recht

Bank-U-Ausschuss: Landesverwaltungsgericht gibt Opposition recht
Ausschussvorsitzende Verena Dunst (SPÖ) hatte Antrag der Opposition beschnitten: "Rechtswidrig", so das Urteil des Landesverwaltungsgerichts am Freitag.

„Der skandalöse Versuch, SPÖ-Landeshauptmann Doskozil zu schützen, war rechtswidrig. Das hat das Landesverwaltungsgericht bestätigt", jubelte ÖVP-Klubchef Markus Ulram. Gemeinsam mit FPÖ und Grünen hatte die Volkspartei den Untersuchungsausschuss zur Commerzialbank Mattersburg verlangt.

Als SPÖ-Landtagspräsidentin und Ausschussvorsitzende Verena Dunst einige Passagen aus dem Antrag der Opposition strich, wendete sich diese an das Landesverwaltungsgericht. Gestrichen wurden etwa Fragen zu den Informationsflüssen rund um die Schließung der Bank oder nach Geschenken oder Sponsorings durch die Bank und deren Vorstandschef Martin Pucher an „juristische und natürliche Personen“.

Das steht im Urteil

Am Freitag hat ein Dreier-Senat unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Andrea Potetz-Jud das 47-seitige Urteil veröffentlicht. Der Senat argumentiert zunächst grundsätzlich, dass "der Wahl des Anliegens zunächst keine Grenzen gesetzt" seien. Den Abgeordneten, die einen U-Ausschuss verlangen, stehe "das Recht zu, das zu untersuchende Thema frei zu bestimmen, in das gegen ihren Willen nicht eingegriffen werden darf".

Berechtigt sei die oppositionelle Anfechtung der Streichung aber schon aufgrund formaler Unzulänglichkeit des Beschlusses von Dunst: Diese hatte den Antrag der Opposition "teilweise" für unzulässig erklärt. Aber, so das Gericht, ein "Beschluss auf teilweise Unzulässigkeit" komme in den Verfahrensregeln für den U-Ausschuss "nicht vor". Die Vorsitzende könne ein Verlangen nur ganz oder gar nicht zurückweisen.

Innerhalb von sechs Wochen kann sich die Ausschussvorsitzende an den Verwaltungsgerichtshof wenden. Ob sie das tut, war zunächst nicht zu erfahren. Von Roland Fürst, SPÖ-Fraktionssprecher im U-Ausschuss, hieß es: „Wir nehmen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts natürlich zur Kenntnis - das beweist, dass der Rechtsstaat gut funktioniert".

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