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Asbest-Steinbrüche: Verfahren nun gesammelt bei BH Oberwart

Die Asbest-Causa um vier gesperrte Steinbrüche im Burgenland wird nun zentral bei der BH Oberwart behandelt.
Behandschuhte Hand untersucht mit einem Metallwerkzeug den rissigen Asphalt am Straßenrand.

Zusammenfassung

  • Die Verfahren zu den vier wegen erhöhter Asbestwerte geschlossenen Steinbrüchen im Burgenland werden nun bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart gebündelt.
  • Betroffen sind drei Betriebe im Bezirk Oberwart und ein Betrieb im Bezirk Oberpullendorf, die seit Jahresbeginn gesperrt sind.
  • Grundlage ist eine Verordnung der Landesregierung, die die Zuständigkeit aus Gründen der Effizienz, Einheitlichkeit und Sicherung des Fachwissens bei der BH Oberwart konzentriert.

Im Fall der vier aufgrund erhöhter Asbestwerte geschlossenen Steinbrüche im Burgenland sind nun alle Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart anhängig. Drei Betriebe im Bezirk Oberwart und einer im Bezirk Oberpullendorf sind betroffen. Aus Effizienzgründen wurde die behördliche Zuständigkeit nun bei der BH Oberwart konzentriert. Basis hierfür ist eine Verordnung der Landesregierung vom 31. Juli, die am Dienstag im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

„Komplexe Verfahren“

Sowohl die BH Oberpullendorf als auch die BH Oberwart sind mit den gleich gelagerten Verfahrensabwicklungen nach den Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes befasst. Es handle sich um „komplexe Verfahren, deren Bündelung im Hinblick auf eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens geboten ist“, hieß es aus dem Landesmedienservice auf APA-Anfrage.

Grundsätzlich kann die Landesregierung per Verordnung eine Bezirkshauptmannschaft allgemein oder fallweise ermächtigen, sprengelübergreifend über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden - wenn dies im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ist. Die Verfahren betreffend die vier Steinbrüche bei der Behörde laufen noch. Sie wurden zu Jahresbeginn wegen erhöhter Asbestbelastung gesperrt.

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