Anklage gegen Brandstifter von Wulkaprodersdorf liegt vor

Elf Brände innerhalb von neun Tagen hatten im Juli heurigen Jahres in Wulkaprodersdorf für große Verunsicherung gesorgt und mehrere Feuerwehren der Region in ständige Alarmbereitschaft versetzt. Groß war die Erleichterung, aber auch die Bestürzung, als der mutmaßliche Täter Ende Juli ausgeforscht werden konnte und in U-Haft kam.
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Ein im Ort lebender verheirateter Vater zweier Kinder, der schon 2015 wegen Brandstiftung bedingt verurteilt worden war. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Nun liegt die rechtskräftige Anklage gegen den 31-Jährigen vor, bestätigt sein Anwalt Florian Astl auf KURIER-Anfrage. Seinem Mandanten würden elf Fakten zur Last gelegt. In vier Fällen gehe es um Brandstiftung (§ 169, Strafgesetzbuch) mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren; in sieben Fällen werde ihm nur Sachbeschädigung zur Last gelegt. Angezündet wurden Strohballen, Gartenzäune – und eine aufgelassene Tischlerei mitten im Ort.
Einen Termin für die Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt gebe es noch nicht, sagt Verteidiger Astl von der Anwaltskanzlei Dax, Wutzlhofer und Partner.
Laut Sachverständigen-Gutachten war der 31-Jährige zu den Tatzeitpunkten zwar nicht unzurechnungsfähig, aber es liege wohl eine psychische Störung in Kombination mit Pyromanie vor.
„Er hat die Brände nicht aus Jux und Tollerei gelegt“, erläutert der Anwalt. Sein Mandant, der von Anfang an geständig gewesen sei, benötige deshalb Hilfe in einem geschützten Umfeld. Nach § 21, Absatz 2 StGB, steht deshalb im Falle einer Verurteilung auch die „strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum“ im Raum.
Erst im heurigen Jänner ist der Mann nach Verbüßung einer Strafe wegen eines Sexualdelikts bedingt entlassen worden, danach ging er einer geregelten Arbeit nach. Ob er den Sachschaden (anfangs war von bis zu 60.000 Euro die Rede) ersetzen kann, ist offen.
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