40 Flüchtlinge arbeiten im Burgenland gemeinnützig
Das Landhaus in Eisenstadt.
Zusammenfassung
- Seit 1. Juli sind Asylwerber im Burgenland zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet, 40 Personen arbeiten bereits, bisher keine Verweigerer.
- Die meisten Asylwerber sind in Gemeinden oder der Baudirektion tätig; von 82 potenziell Betroffenen können nicht alle eingesetzt werden.
- Bei zweimaliger Weigerung droht Streichung der Grundversorgung, bisher wurde die Obergrenze von 330 Asylwerbern nicht erreicht.
Seit 1. Juli sind Asylwerberinnen und Asylwerber im Burgenland dazu verpflichtet, einer gemeinnützigen Arbeit nachzugehen. 40 Personen tun das derzeit bereits, hieß es am Montag auf APA-Anfrage aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ).
Zweimal verweigert habe bisher niemand. In diesem Fall würde den Betroffenen eine Streichung von Grundversorgungsleistungen drohen.
Der Großteil der Asylwerber ist in Gemeinden oder in der Baudirektion des Landes beschäftigt und verrichtet dort Hilfstätigkeiten. Theoretisch würden 82 Personen in die Regelung fallen. Nicht alle können aber tatsächlich für gemeinnützige Tätigkeiten herangezogen werden, weil sie etwa Betreuungspflichten haben oder Kurse absolvieren.
Bei der Ankündigung der Maßnahme im vergangenen Juni war das Land noch von rund 130 Betroffenen ausgegangen.
Obergrenze von 330 Asylwerbern nicht erreicht
Mit der verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit sollen die Asylwerber einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und in einer geregelten Tagesstruktur "Halt und Sinn in einer Phase der Unsicherheit" finden, hatte Winkler bei der Einführung argumentiert.
Wer zweimal dazu aufgefordert wird und sich ohne triftigen Grund weigert, soll mehr oder weniger aus der Grundversorgung fallen und nur noch die notwendigste Versorgung bekommen.
Angedacht wäre, dass Verweigerer statt einer Wohnung nur noch einen Schlafplatz erhalten. Betreuung, Verpflegungsgeld und Krankenversicherung würden wegfallen, eine Verpflegung und eine medizinische Basisversorgung aber weiter erfolgen.
Für derartige Schritte habe es jedoch noch keinen Anlass gegeben, hieß es. Auch die Obergrenze von 330 Personen pro Jahr in der burgenländischen Grundversorgung wurde bisher nicht erreicht.
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