1.700 Euro Mindestlohn auch für Gemeindebedienstete möglich

Geldsorgen beschäftigen Herr und Frau Österreicher sehr
Beschluss im Landtag am Donnerstag. Kommunen können über die Umsetzung der Gesetzesnovelle selbst entscheiden.

Vom 1.700 Euro Netto-Mindestlohn im Burgenland sollen nach den Landesbediensteten im Burgenland zukünftig auch die Mitarbeiter der Gemeinden profitieren. Eine Novelle des Gemeindebedienstetengesetzes, die bei der Budgetlandtagssitzung am Donnerstag beschlossen werden soll, diene dafür als gesetzliche Basis, teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Sonntag mit. Die Kommunen sollen rückwirkend per 1. Jänner 2021 selbst entscheiden können, ob sie die Neuregelung umsetzen.

"Frage der Wertschätzung"

„Das ist eine Frage des Respektes und der Wertschätzung gegenüber Arbeitskräften, die einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität in den Gemeinden leisten - auch und gerade während der Covid19-Krise“, so Doskozil. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei die Ausweitung des Mindestlohns wichtig, um die Kaufkraft und regionale Wirtschaft anzukurbeln. Doskozil ging davon aus, dass „kein Bürgermeister und keine Gemeinderatsmehrheit leichtfertig eigenen Mitarbeitern eine faire Entlohnung verweigern wird“.

SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich, der zuletzt die Parteienverhandlungen unter Einbindung der Gemeindeverbände geführt hat, rechnet mit einer breiten Umsetzung des neuen Besoldungssystems: „Ich erwarte, dass nicht nur die SPÖ-geführten Gemeinden, sondern auch alle anderen den Mindestlohn so rasch wie möglich beschließen." 10 Euro netto pro Stunde habe sich jeder Mitarbeiter verdient, meinte Hergovich.

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