1.000 Euro Strafe für roten Wahlkampf-Frühstart im Burgenland

1.000 Euro Strafe für roten Wahlkampf-Frühstart im Burgenland
SPÖ-Mandatar Christian Dax hatte vor dem Wahlstichtag im vergangenen Oktober Facebook-Post abgesetzt. Auch gegen die ÖVP läuft Verfahren, bisher biss die Finanzabteilung auf Granit.

Zusammenfassung

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  • Christian Dax von der SPÖ erhielt eine 1.000 Euro Strafe für einen Facebook-Post vor dem Wahlstichtag.
  • Die SPÖ akzeptierte die Strafe, die automatisch von der Parteienförderung abgezogen wurde.
  • Auch gegen die ÖVP läuft ein Verfahren wegen eines vermuteten Verstoßes im Wahlkampf.

Nach einem Facebook-Posting von SPÖ-Landtagsmandatar Christian Dax am 11. Oktober 2024 schickte ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas eine Sachverhaltsdarstellung ans Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Dax hatte damals auf seine Kandidatur bei der Landtagswahl am 19. Jänner 2025 hingewiesen - allerdings mehr als zwei Wochen vor dem Stichtag am 29. Oktober, der auch für Wahlwerbung galt.  

Jetzt wurde bekannt, dass die zuständige Abteilung im Land über die SPÖ eine Geldbuße von 1.000 Euro verhängt hat, wie die APA am Freitag berichtete.

Er wollte nur seine „Follower“ auf Facebook informieren, hatte Dax damals zum KURIER gesagt, während Fazekas konterte, „klarer kann eine Wahlwerbemaßnahme nicht sein“.

Aus der SPÖ hieß es damals, der Abgeordnete habe für die Einschaltung 100 Euro von seinem persönlichen Budget ausgegeben und „nicht bedacht, dass eine Wahlwerbung erst ab 29. Oktober erlaubt ist“. Das Posting entfernte er umgehend. 

Die Sachverhaltsdarstellung der ÖVP sei schon zu Jahresbeginn von der zuständigen Abteilung erledigt worden, teilte das Landesmedienservice am Freitag auf APA-Anfrage mit. Die genaue Strafhöhe wurde nicht bekannt gegeben, sie unterliege nämlich dem „Geheimhaltungsinteresse“, hieß es. Die 1.000 Euro wurden von der SPÖ bestätigt.

Die SPÖ hat laut Landesmedienservice die Entscheidung zur Kenntnis genommen und nicht berufen, das Verfahren ist abgeschlossen. Die Strafe wurde automatisch von der Parteienförderung abgezogen. 

Als der KURIER bei Dax nachfragt, ob sich die SPÖ die 1.000 Euro von ihm zurückholt, antwortet der Rechtsanwalt: Er wisse weder, dass es in der Causa bereits eine Entscheidung gibt, noch von der Zahlung durch die Partei. 

„Ich wurde nicht informiert“, sagt Dax.

Zurücklehnen kann sich die ÖVP noch nicht. Auch sie ist im Visier der Finanzabteilung, der zwei Sachverhaltsdarstellungen vorliegen. Absender: die SPÖ. 

Eine Broschüre des ÖVP-Klubs trieb die Roten zur Weißglut. Unter dem Titel „Unterm Strich“ war im Herbst eine Bilanz über die Arbeit der roten Landesregierung erschienen. Vor dem Stichtag am 29. Oktober und unter Vermischung von Klub und Partei, sagt die SPÖ. 

Aufgrund des Umfangs sei dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen, so das Land. 

Wie der KURIER erfuhr, wandte sich die Finanzabteilung am Tag nach der Landtagswahl an den ÖVP-Klub. Der vermisste die rechtliche Grundlage für diese Anfrage, denn für Klubs gelte das Landtagsklubsfinanzierungsgesetz, nicht das Parteienförderungsgesetz. 

Seither soll sich die Finanzabteilung des Landes nicht mehr gemeldet haben.

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