Corona: Was sich in den Schulen jetzt ändert
An den Schulen soll es ab 7. Dezember in diesem Semester nur mehr in jenen Fächern eine Schularbeit geben, in denen noch keine stattgefunden hat. Laut einem Erlass des Bildungsministeriums dürfen auch Tests nur mehr dann durchgeführt werden, wenn durch keine andere Form der Leistungsfeststellung wie etwa Mitarbeit eine sichere Beurteilung möglich ist.
Nur eine Schularbeit
Generell heißt das für Schularbeiten: In diesem Semester gibt es nur eine Schularbeit pro Fach. Hat diese bereits stattgefunden, entfallen eventuell geplante weitere. Falls sie noch nicht abgewickelt wurde, kann diese ab 7. Dezember durchgeführt werden - allerdings muss der Stoff zur Vorbereitung wie üblich mindestens eine Woche davor bekannt gegeben. Falls auch die Durchführung dieser einen Schularbeit nicht mehr möglich ist, können die Lehrer für die Note auch auf andere Formen der Beurteilung - etwa die Mitarbeit - zurückgreifen.
Aufteilen
Auch an Oberstufenschulen, die ja nach wie vor im Distance Learning sind, können Schularbeiten sowie die Vorbereitung darauf an der Schule stattfinden. Dabei darf für die Vorbereitung höchstens die Hälfte aller Schüler der übrigen Klassen der Sekundarstufe II zeitgleich am Schulstandort sein. Bei Bedarf sollen die Schüler auf mehrere Räumlichkeiten aufgeteilt werden. Wenn möglich sollen auch Räume außerhalb der Schulen genutzt werden.
Turnen und Musik
Zurückhaltung ist auch in Turnen und Musik angesagt: Im Sportunterricht ist nach Möglichkeit ins Freie auszuweichen. "Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist dieser auf Koordinations-, Kräftigungs- und Beweglichkeitsaufgaben mit maximal mittlerer Herz- Kreislaufbelastung und Atemfrequenz zu beschränken." Grundsätzlich wird in Straßenkleidung geturnt, außer wenn beim Umziehen ein Sicherheitsabstandes von zwei Metern eingehalten werden kann. Eine Maske ist im Turnen nicht nötig, kann aber bei Bedarf angeordnet werden.
Im Musikunterricht an den Schulen sind Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten verboten. Auch die gemeinsame Nutzung von anderen Instrumenten durch Lehrer und Schüler ist "nach Möglichkeit zu vermeiden" - ansonsten ist davor und danach Händewaschen oder -desinfektion angesagt.
Mund-Nasen-Schutz
Maskentechnisch gilt: Außer an Volks- und Sonderschulen ist ein Mund-Nasen-Schutz für alle Personen im Schulgebäude Pflicht. Ausgenommen sind wie bisher Personen, denen dies aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht zugemutet werden kann. Umgekehrt können in Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen Schulbehörden oder Direktion auch an Volks- und Sonderschulen eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen.
Die Direktionen oder Schulbehörden dürfen auch den Unterrichtsbeginn sowie die Pausenzeiten staffeln - Ziel ist jeweils die Einhaltung von Abständen bzw. das Vermeiden der Durchmischung von Schülergruppen.
Keine schulfremde Personen
Nach wie vor verboten ist der Aufenthalt von schulfremden Personen im Schulgebäude. Davon ausgenommen sind klarerweise Lehramtsstudenten, die für Lehrer an Schulen einspringen, sowie Unterstützungspersonal wie Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Pflegepersonal für beeinträchtigte Schüler oder Trainer an Schulen für Leistungssport.
Ab Montag kehren die Schüler an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittel- und Polytechnischen Schulen wieder in die Klassen zurück. Das gleiche gilt für Maturanten und Schüler anderer Abschlussklassen. Die restlichen Klassen an Berufsschulen, AHS-Oberstufen und BMHS bleiben bis Weihnachten im Distance Learning.