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Tiercoach: Tierschutzgesetz definiert artgemäße Haltung genau

Hunde müssen mindestens einmal täglich ihren Bewegungsdrang befriedigen können. Katzenwelpen dürfen erst ab der achten Lebenswochen von ihrer Mutter getrennt werden. Goldhamster sind einzeln unterzubringen, Chinchillas paarweise. Reptilien haben Anspruch auf gesunde Ernährung.

Selbstverständlich

„Jedes Lebewesen hat ein Recht auf artgemäße Haltung. Das Tierschutzgesetz sollte eigentlich selbstverständlich sein, manchmal braucht es aber Ausführungen, was unter artgemäß zu verstehen ist, oder Pauschalverbote“, sagt Zoodoc Katharina Reitl. Der KURIER-Tiercoach nimmt den Internationalen Tag der Tierrechte zum Anlass, um Einblick in den heimischen Paragrafendschungel zu geben. Der Animal Rights Day wurde 1998 ins Leben gerufen; er gilt als Erweiterung des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember, den die Vereinten Nationen bereits 50 Jahre vorher beschlossen hatten.

"Schutz des Lebens"

„Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.“ So lautet hierzulande § 5 (1) des Bundesgesetz über den Schutz der Tiere. Das Konvolut gilt – wie § 4 festschreibt – vom Nutz- über Futter- bis zum Wildtier und schließt damit auch die felligen, gefiederten, schuppigen und gepanzerten Lieblinge daheim ein. Juristisch ist vom „Tier als Mitgeschöpf“ die Rede, vom „Schutz des Lebens“ und von der „besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier“. Die Paragrafen gehen ins Detail, denn nichts scheint außer Frage zu stehen: „Leider müssen stachelige Würgehalsbänder für Hunde verboten und die Anbindung von Katzen untersagt werden“, sagt die Tierärztin aus der Ordination Tiergarten Schönbrunn.

Bundesgesetz

Das ursprüngliche Regelwerk trat am 1. Jänner 2005 in Kraft. Seither ist der Bund für die Gesetzgebung zuständig, die Vollziehung Angelegenheit der Länder. In Novellierungen wurde nachgebessert. Die Neufassung des Gesetzes von 2017 sah z.B. vor, dass Qualzuchten verhindert werden, indem gesundheitsgefährdende Merkmale nicht mehr weitergegeben werden dürfen. Die Kastrationspflicht von Bauernhofkatzen wurde heftig diskutiert; ebenso das Verbot für nicht behördlich gemeldete Züchter, Tiere auf Internetplattformen anzubieten.

Wissen und Mitgefühl

„Das Tierschutzgesetz enthält nichts, was man mit dem gesunden Menschenverstand nicht verstehen würde“, schließt der KURIER-Tiercoach. Fundiertes Wissen zur Empathie bleibt der beste Schutz vor Tierquälerei.

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