Wirtschaft

VW-Skandal: Österreicherin bekommt Autopreis plus Zinsen

Im Skandal um manipulierte Dieselfahrzeuge von VW gibt es ein neues Urteil gegen einen Autohändler - laut dem Anwalt der Klägerin das "bis jetzt für den Autokäufer vorteilhafteste". Das Handelsgericht (HG) Wien sprach einer Frau, die 2012 um 26.500 Euro einen Golf mit Tageszulassung gekauft hatte, rund 29.000 Euro (mit Zinsen) zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Autofahrerin ging schon 2015 vor Gericht. Sie klagte auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, wollte also ihr manipuliertes Auto wieder abgeben und ihr Geld zurück. Sie klagte auf 24.306 Euro samt vier Prozent Zinsen, ein Benutzungsentgelt in Höhe von 2.194 Euro hatten ihre Rechtsvertreter von der Poduschka Anwaltsgesellschaft in Linz schon abgezogen.

Vertrauensverlust

Per November 2016 betrug der Händler-Einkaufspreis, also jener Preis, um den ein Autohändler heute das Fahrzeug kaufen würde, 11.713 Euro, stellte nun, Ende Mai 2018, das Handelsgericht fest und ließ die Klage der Autofahrerin durch.

Die entscheidende Feststellung: "Hätte die Klägerin gewusst, dass in das von der Beklagten angekaufte Fahrzeug eine zur Manipulation der Abgaswerte am Prüfstand entwickelte Software eingebaut wurde, hätte sie den Kaufvertrag nicht abgeschlossen." Auch "hätte sie das Fahrzeug nicht gekauft, wenn sie gewusst hätte, dass die angeführten Abgaswerte durch den Einfluss einer den Ausstoß von Stickoxid am Prüfstand beeinflussenden Software erzielt wurden", heißt es in dem Urteil. Und weiter: "Aufgrund dieser Manipulation hat die Klägerin ihr Vertrauen in die Volkswagen AG verloren."

Gericht: Software-Update nicht gleichwertig

Kein Neuwagenkäufer habe nämlich Interesse an einem Fahrzeug, "das mit einer Software zur Manipulation des Abgasausstoßes ausgestattet ist und er deswegen gezwungen sein wird, an seinem Fahrzeug eine technischen Überarbeitung mit unbekannten Folgen vornehmen zu lassen widrigenfalls die Möglichkeit des Entzugs der Zulassung besteht", so die Begründung.

Von einem Software-Update, das die Klägerin nicht durchführen ließ, hält das Handelsgericht wenig: "Die Klägerin wird aufgrund der mit der Nachrüstung verbundenen möglichen Beeinträchtigung auch nach Durchführung der von Volkswagen angebotenen technischen Maßnahmen nicht so gestellt, wie sie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses annahm."

Anwälte empfehlen Klagen

Vom Abgasskandal betroffenen VW-Fahrern mit Rechtsschutzversicherung empfiehlt die Poduschka Anwaltsgesellschaft nach dem HG-Urteil nun, ihren Anwalt einzuschalten. Auf Österreichs Straßen sind geschätzte 394.000 manipulierte Dieselfahrzeuge des deutschen Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat und Skoda) unterwegs. Mehr als 41.000 müssen noch umgerüstet werden, um die illegalen Abschalteinrichtungen zu entfernen.

Autohändler will berufen

Der Wiener VW-Händler sagte, er wolle gegen das Urteil "selbstverständlich" berufen. Dies teilte die Porsche Holding am Donnerstagnachmittag mit. Der Entscheid sei "in jeder Hinsicht rechtlich verfehlt".

"Nachdem das Fahrzeug weiterhin verkehrs- und betriebssicher und auch die Zulassung in keiner Weise gefährdet ist, besteht keine rechtliche Grundlage für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und kann von der Wesentlichkeit eines Irrtums nicht ausgegangen werden", argumentiert der österreichische VW-Generalimporteur in einer Aussendung. 51 von 67 erstinstanzlichen sowie mittlerweile 26 zweitinstanzliche Urteile in Österreich seien bisher klagsabweisend gewesen, hieß es von der Porsche Holding.