Spar klagt Verein gegen Tierfabriken auf Unterlassung von Protesten
Das Anfang Juli beschlossene Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung geht dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) nicht weit genug. Vor allem die langen Übergangsfristen stoßen den Tierschützern sauer auf, weshalb sie nun die Supermarktketten in der Verantwortung sehen, für einen schnelleren Übergang zur Stroh-Haltung zu sorgen.
Für dieses Anliegen protestierten Aktivisten seit Ende Juni bereits zehn Mal vor Supermarktfilialen, um die Händler zur Verantwortung zu ziehen. Das Problem: es wurde nur vor Filialen der Supermarktkette Spar demonstriert.
So wurden bei den Protesten vor dem Flagship-Store am Wiener Schottentor Transparente und Flugblätter verwendet, die den Spar-Schriftzug mit rot tropfendem Blut darstellen. Außerdem wurde die grüne Tanne des Logos zu einem T umfunktioniert, um die Aufschrift „SPART euch die Vollspaltenboden-Tierquälerei“ zu ergeben. Das provozierte den Einzelhändler nun zu einer Klage vor dem Handelsgericht Wien – mit einem Streitwert von 62.500 Euro.
Spar habe laut einer Stellungnahme „volles Verständnis für Proteste von NGOs als demokratisches Mittel“. Man habe dem VGT als einziger Lebensmittelhändler zeitweise sogar erlaubt, in Märkten direkt vor der Fleischtheke zu demonstrieren.
Allerdings würde der VGT durch seine ausschließlichen Proteste vor Spar-Märkten und -Zentralen die anderen Supermarktketten fördern. Der Verein habe wiederholt behauptet, Spar würde Verbesserungen für das Tierwohl bewusst verhindern. Doch die Supermarktkette sei österreichweit der größte Abnehmer von Schweinen aus heimischer Landwirtschaft, die ohne Vollspaltboden aufgezogen wurden. Weiters würde man unterschiedlichste Programme zur Tierwohl-Haltung forcieren. Deshalb werde gegen „kreditschädigende Behauptungen“ des VGT vorgegangen. Die Supermarktkette fordert Unterlassung der Proteste sowie Widerruf der Kritik und Vernichtung der Kampagnenmaterialien.
SLAPP-Klage
VGT-Obmann Marin Balluch zeigt sich „erschüttert“ über die Klage: „Unfassbar, mit welchen Mitteln die große Supermarktkette Spar gegen uns als vergleichsweise sehr kleinen Tierschutzverein vorgeht.“ Die Vorwürfe seien nicht überzeugend, unter anderem weil das Logo von Spar „erkennbar verfälscht [ist], sodass kein Zweifel bestehen kann, dass es als Persiflage dient.“ Man sei auch kein wirtschaftlicher Konkurrent.
Es handle sich bei der Klage um eine SLAPP-Klage, also eine strategische Einschüchterungsklage, findet die Anwältin des VGT Maria Windhager. Falls die Gerichte nun für Spar entscheiden, würde der Spielraum für Proteste laut Balluch „dramatisch eingeschränkt“. Abgesehen davon könne bei Verurteilung des VGT eine existenzgefährdende Schadenersatzklage folgen.
Eine erste Entscheidung in dem Prozess könnte schon im Sommer fallen.