Ryanair mit EuGH-Klage gegen Staatshilfen für AUA abgeblitzt
Ryanair und Laudamotion sind vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Klage (T-677/20) gegen die österreichischen Staatshilfen für Austrian Airlines gescheitert. Die beiden Fluggesellschaften hatten das Darlehen Österreichs in Höhe von 150 Mio. Euro zur Entschädigung der AUA für Einbußen durch die Coronakrise vor dem EU-Gericht angefochten. Die EU-Richter urteilten am Mittwoch, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei.
Ryanair und Laudamotion beanstandeten, dass die EU-Kommission mögliche Beihilfen an oder von der deutschen AUA-Mutter Lufthansa nicht geprüft habe. Außerdem habe die EU-Kommission die in der Coronakrise entstandenen Schäden für europäische Billigfluggesellschaften außer Acht gelassen, indem sie es Österreich erlaubt habe, Beihilfen der AUA vorzubehalten.
Keine Überkompensation
Die Beihilfe stelle keine Überkompensation zugunsten der Lufthansa-Gruppe dar, heißt es in dem Urteil des EU-Gerichts. Da die den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa-Gruppe durch andere Staaten gewährte Unterstützung im konkreten Fall entweder von der vom Lufthansa-Beschluss erfassten Beihilfe oder vom deutschen Darlehen abgezogen wurde, habe die EU-Kommission jede Gefahr einer Überkompensation ausgeschlossen.
Die Kommission habe entgegen der Argumente von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche Beihilfemaßnahmen für die Gruppe, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft.