Wirtschaft

ORF-Gebühren: Rechtsstreit um Mehrwertsteuer nimmt Fahrt auf

In die Sammelklage-Aktion des Prozessfinanzierers AdvoFin zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei den ORF-Gebühren kommt Bewegung. Rund 34.000 Österreicher haben sich in einem Monat der Aktion angeschlossen. Und vor dem Wiener Bezirksgericht für Handelssachen startete diese Woche das erste Musterverfahren eines rebellischen Gebührenzahlers.

AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg vertritt die Ansicht, dass das ORF-Programmentgelt keiner Mehrwertsteuer unterliegt und dass jeder GIS-Gebührenzahler rund 100 Euro Steuer für die vergangenen fünf Jahre zurückfordern kann. Unter dem Strich macht das bei 3,3 Millionen Betroffenen 330 Millionen Euro. Salburg hat die Musterklage mit einem Rechtsgutachten und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aufmunitioniert.

Schweiz zahlt zurück

Außerdem bringt er nun ein Höchstgerichtsurteil aus der Schweiz ins Spiel. Auch das Eidgenössische Bundesgericht stellte fest, dass es sich bei den Empfangsgebühren um hoheitliche Abgaben handelt, die keiner Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Es liege kein Leistungsverhältnis vor. Die Gebühren sind auch dann zu zahlen, wenn die Schweizer das TV-Programm nicht nutzen. Der Schweizer Bund will seinen Bürgern nun 170 Millionen Franken Mehrwertsteuer zurückzahlen.

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Darauf stützt sich auch der Wiener Anwalt Salburg. Das Rundfunkentgelt sei auch hierzulande zu zahlen, wenn man im Besitz eines Radios oder TV-Geräts ist. „Es besteht selbst dann eine Verpflichtung zur Bezahlung des Programmentgeltes, wenn die Leistung gar nicht in Anspruch genommen werden kann“, heißt es in der Musterklage. Oder anders gesagt: Es handelt sich um eine Zwangsgebühr und um kein „freiwilliges Rechtsverhältnis“. Folglich sei keine Mehrwertsteuer fällig.

Salburg hält die derzeitige Besteuerung des ORF-Programmentgelts für europarechtswidrig. Daher zielt die erste Musterklage darauf ab, mithilfe der heimischen Gerichtsinstanzen eine sogenannte Vorabentscheidung vor dem EuGH in Luxemburg zu erreichen. Liegt eine solche EuGH-Entscheidung vor, müssen die österreichischen Gerichte diese auch umsetzen. Die Chancen stehen dafür gut. Der EuGH hat bereits 2015 im Fall des tschechischen Rundfunks den Gebührenzahlern im Nachbarland Recht gegeben.

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GIS-Anwälte kontern

Die Anwälte der ORF-Inkassobüros GIS wollen den Gang zum EuGH verhindern. „Das Programmentgelt ist als unmittelbare Gegenleistung für die Versorgung mit ORF-Programmen zu sehen“, heißt es in der Klage-Replik. Die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie erlaube es Österreich, das ORF-Programmentgelt der Umsatzsteuer zu unterwerfen. „Dem (österreichischen) Gesetzgeber steht es auch frei, eine EU-Richtlinie nicht (vollständig) umzusetzen und damit ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf zu nehmen“, heißt es weiter. Sollte die Umsatz-Besteuerung wegfallen, hätte das „erhebliche Nachteile“ für den ORF. Er würde einen Teil des Vorsteuerabzugs verlieren.