Gastronomie: Gästeregistrierung fällt am 22. Juli
Von Anita Staudacher
Der Juli bringt weitere Lockerungsschritte für die heimische Gastronomie und den Handel. Insbesondere in der bisher stark betroffenen Nacht-Gastronomie kehrt ein Stück Normalität zurück.
Unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) ist Tanzen im Club und trinken an der Bar ab 1. Juli wieder möglich. In Clubs und Diskotheken ist vorerst eine Kapazitätsbeschränkungen vorgeschrieben. Ab 22. Juli gibt es dann keine Beschränkung mehr. "Wir kehren wieder zurück in die Normalität", freut sich Branchensprecher Stefan Ratzenberger über die Lockerung. "Wir freuen uns endlich wieder Gastgeber in der heimischen Nachtgastronomie sein zu dürfen." Die Betreiber der Nachtlokale drängten schon länger darauf, aufsperren zu dürfen, um den Party-Druck von den öffentlichen Plätzen zu nehmen.
Ab 22. Juli fällt laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie. Wirte müssen dann nicht mehr Buch darüber führen, wer zu welcher Zeit bei ihnen zu Gast war.
Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell. Im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten sowie Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Der Handelsverband begrüßte die weiteren Öffnungsschritte. Die positive virologische Entwicklung ermögliche eine Lockerung der Maskenregelung, so Geschäftsführer Rainer Will. "Die Rückkehr von der FFP2-Maskenpflicht zum Mund-Nasen-Schutz ab 1. Juli erleichtert sowohl den Kundinnen und Kunden als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Leben – vor allem jetzt in den heißen Sommermonaten". Will setzt sich auch für ein zeitnahes Aus der noch weiter bestehenden 10-Quadratmeter-Regel in Geschäften ein. Diese bleibt vorerst bestehen.
Event-Auflagen
Wesentlich zurückgenommen werden auch die Auflagen für Großveranstaltungen: Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden, in Kunst, Kultur und Sportbereich - inklusive Gastronomieangebot. Die Indoor-Maskenpflicht fällt bei allen Veranstaltungen - nur der "3G"-Nachweis bleibt verpflichtend. Und es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
Davon soll auch die Hotellerie profitieren. „Die Liberalisierung im Bereich von Hochzeiten, Veranstaltungen und Messen per 1. bzw. 22. Juli unter den Sicherheitsvorkehrungen der 3 G-Regel ist ein weiteres wichtiges Konjunkturprogramm für den österreichischen Tourismus im Allgemeinen und die österreichische Hotellerie im Speziellen", kommentierte Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ.