Feiern mit bis zu 100 Personen bald auch in der Gastronomie?
Von Anita Staudacher
Feierlichkeiten sind derzeit nur im engen familären Kreis erlaubt, aber nicht in einem Wirtshaus. Für Gastronomie und Hotellerie bedeute der Wegfall großer Veranstaltungen wie etwa Hochzeitsgesellschaften, Familienfeierlichkeiten oder Geburtstagsfeiern einen Totalausfall, der schwer zu kompensieren sei, argumentiert Kurt Egger, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes.
„Die angespannte Lage trifft neben den Wirten viele externe Dienstleister wie etwa Zulieferer, Blumenhändler, Dekorateure oder Musiker. Sie alle kämpfen derzeit um ihre Existenzen“, so Egger in einer Aussendung am Samstag. Auf der anderen Seite sind ab dem 29. Mai wieder Kulturveranstaltungen mit 100 Personen zugelassen. Egger fordert daher die Regierung auf, "hier rasch nachzubessern" und einen Fahrplan für größere Veranstaltungen in Gaststätten vorzulegen.
Planungssicherheit
Wie für die Kultur- und Veranstaltungsbrache benötigt es hier klare Regelungen und Planungssicherheit. Gewissheit, dass die geplante Feier stattfinden kann, beruhigt nicht nur die Kunden, sondern sichert das Überleben der heimischen Gastronomen und Hoteliers sowie externen Dienstleister“, so Egger. Auch einzelne Gastronomen sowie Disko-Betreiber forderten zuletzt eine Gleichstellung mit den Kulturveranstaltern.