EU-Rechnungshof kritisiert zögerlichen 5G-Ausbau in Österreich
Den Prüfern des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) geht des Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration (5G) in Österreich und vielen weiteren EU-Staaten zu langsam. Zwar habe hierzulande bis Ende 2020 mindestens eine Großstadt Zugang zu 5G-Diensten bekommen, so die EuRH-Prüfer laut einer Aussendung von Montag. Jedoch bestehe nur eine "mittlere Wahrscheinlichkeit", dass bis 2025 alle städtischen Gebiete und wichtigen Landverkehrswege eine ununterbrochene 5G-Versorgung haben.
Weitere Lizenzen noch ausständig
Zudem sei die Vergabe im Hochfrequenzspektrum im Bereich 26 Gigahertz (GHz) - wie auch in den meisten anderen EU-Staaten - noch ausständig, heißt es in dem EuRH-Bericht weiter. Im Umgang mit sicherheitstechnisch riskanten Anbietern wird Österreich als Beispiel genannt: Mit dem 2021 aktualisierten Telekommunikationsgesetz sei dem zuständigen Minister die Möglichkeit gegeben worden, Anbieter als risikoreich einzustufen und diesen Beschränkungen aufzulegen oder sie vom Markt auszuschließen.
Positiv strich der EuRH laut Aussendung hervor, der nationale Breitbandplan sei im Einklang mit den 5G-Zielen bis 2025 und die Umsetzung der Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation mittlerweile erfolgt. Deshalb gehe die EU-Kommission auch davon aus, das ursprünglich aufgrund der verzögerten Umsetzung eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren bald abschließen zu können, heißt es in der Aussendung.
Grundsätzlich stellte der Rechnungshof den EU-Staaten aber ein schlechtes Zeugnis aus. Die EU laufe durch die zögerliche Umsetzung Gefahr, ihre Ziele für 5G-Zugang und Versorgung zu verfehlen. Es brauche, so die Prüfer, neue Impulse sowie weitere Anstrengungen in der Frage der Sicherheit im Zusammenhang mit der 5G-Einführung.
Ungelöste Huawei-Frage
Der EU-Rechnungshof ist besonders über den Umgang mit Anbietern wie etwa Huawei (China) oder Samsung (Südkorea), die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, besorgt. EU-Nutzer könnten ausländischen Rechtsvorschriften - zum Beispiel im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten - unterliegen, wenn sich Kontrollzentren für 5G-Netze außerhalb der EU befinden. Auch sei unklar, was passieren würde, wenn ein EU-Staat das 5G-Netz unter Einsatz der Technik eines Anbieters aufbaut, der in einem anderen Mitgliedsland als Hochrisikoanbieter eingestuft sei - das könnte sogar das Funktionieren des EU-Binnenmarkts beeinträchtigen, geben die Prüfer zu Bedenken.
EU-Mittel
Der Rechnungshof prüfte die EU-Kommission und deren Unterstützung für den Auf- und Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in den EU-Staaten. Die Brüsseler Behörde hatte zwischen 2014 und 2020 EU-Mittel in Höhe von mehr als 4 Milliarden Euro für 5G-Projekte bereitgestellt. Die Daten für Österreich wurden mittels Fragebogen an die Regulierungsbehörde RTR erhoben.