Wirtschaft

Die drei Leitzinsen der Europäischen Zentralbank

Das wichtigste Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Stabilität der Gemeinschaftswährung. Als Zielvorgabe gilt eine Inflationsrate von zwei Prozent. Die wichtigsten Stellschrauben in der Geldpolitik sind die drei Leitzinssätze der EZB. Ein Überblick:

Wie wirken die unterschiedlichen Zinssätze?

Die Zinssätze der EZB sind das wichtigste Instrument der Zentralbank, um die Geldmenge im Eurosystem zu steuern. Dies geschieht, indem die Zentralbanker über die verschiedenen Leitzinsen die Kosten festlegen, die für Geschäftsbanken im Euroraum anfallen, wenn diese sich Geld bei der EZB leihen oder es dort hinterlegen wollen.

Bei niedrigen Leitzinsen können Banken billig Geld leihen - auch die Kredite für private Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen werden dann günstiger, die im Umlauf befindliche Geldmenge erhöht sich. Umgekehrt sorgen höhere Leitzinsen für höhere Kreditkosten und somit mittelbar für eine Abnahme der Geldmenge.

Hauptrefinanzierungssatz

Beim Hauptrefinanzierungssatz der EZB handelt es sich um den wichtigsten Leitzins. Dieser legt fest, zu welchem Zinssatz sich Banken Geld von der Zentralbank leihen können. Die Mindestlaufzeit beträgt hier eine Woche. Dabei gilt: Steigt der Zins, so steigen auch die Kosten für die Banken und somit für die Verbraucher in Form höherer Zinsen auf Privatkredite. Umgekehrt sorgt ein niedriger Hauptrefinanzierungssatz für billiges Geld und somit für günstige Kredite. Der Hauptrefinanzierungssatz liegt seit März 2016 unverändert bei null Prozent.

Spitzenrefinanzierungssatz

Der Spitzenrefinanzierungssatz legt fest, zu welchen Kosten Geschäftsbanken kurzfristig Geld bei der EZB leihen können. Zwar können sich Banken auch untereinander kurzfristig Geld leihen - diese Kredite müssen aber zwangsläufig niedriger verzinst sein als der Spitzenrefinanzierungssatz der EZB, da sich das Leihgeschäft der Banken untereinander im Vergleich zur Kreditaufnahme bei der EZB ansonsten nicht lohnen würde. De facto stellt der Spitzenrefinanzierungssatz also eine obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar. Seit März 2016 liegt der Spitzenrefinanzierungssatz bei 0,25 Prozent.

Einlagensatz

Der Einlagensatz legt fest, zu welchem Zinssatz Banken überschüssiges Geld bei der EZB einlagern können. Ähnlich wie beim Spitzenrefinanzierungssatz können Banken auch untereinander kurzfristig Geld anlegen. Da aber kein Geldhaus einen niedrigeren Zinssatz als den Einlagenzins der EZB akzeptieren wird, handelt es sich bei diesem Leitzins de facto um eine untere Zinsgrenze für das Tagesgeld. Im Juni 2014 senkte die EZB den Einlagensatz erstmals in den negativen Bereich, auf minus 0,1 Prozent. Banken müssen seitdem Geld bezahlen, wenn sie Liquidität bei der EZB anlegen wollen. Seit September 2019 beträgt der Einlagensatz minus 0,5 Prozent.