So öffnet im Mai die Tourismusbranche
Die Beherberbungsbranche kann noch vor den Pfingsfeiertagen wieder Gäste begrüßen. Es gelten aber Sicherheitsauflagen.
© Kurier/Juerg Christandl
Symbolbild.
Ab 19. Mai, und somit rechtzeitig für die Feiertage zu Pfingsten, dürfen Tourismusbetriebe wieder aufsperren. Sofern nicht regional strengere Maßnahmen gesetzt werden, gelten die folgenden Auflagen
- In allgemeinen Bereichen gilt FFP2-Maskenpflicht
- Beim Antritt des Aufenthalts muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
- Gäste müssen sich - wie in der Beherbergung ohnehin üblich - mit Namen und Kontaktdaten registrieren.
- Werden weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Hotelgastronomie, in Anspruch genommen, muss alle zwei Tage unter Aufsicht vor Ort ein Selbsttest gemacht werden.
- Zu haushaltsfremden Personen muss zu jeder Zeit ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden.
- Jeder Beherbergungsbetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.
- Die Regeln für Wellnessbetriebe entsprechen denen in Wellness- und Freizeiteinrichtungen.
- Die Sperrstunde für hoteleigene Gastronomie ist 22.00 Uhr. Es gelten die selben Regeln wie für die allgemeine Gastronomie.
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