Wirtschaft

So öffnet im Mai die Tourismusbranche

Ab 19. Mai, und somit rechtzeitig für die Feiertage zu Pfingsten, dürfen Tourismusbetriebe wieder aufsperren. Sofern nicht regional strengere Maßnahmen gesetzt werden, gelten die folgenden Auflagen

  • In allgemeinen Bereichen gilt FFP2-Maskenpflicht
  • Beim Antritt des Aufenthalts muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Gäste müssen sich - wie in der Beherbergung ohnehin üblich - mit Namen und Kontaktdaten registrieren.
  • Werden weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Hotelgastronomie, in Anspruch genommen, muss alle zwei Tage unter Aufsicht vor Ort ein Selbsttest gemacht werden.
  • Zu haushaltsfremden Personen muss zu jeder Zeit ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden.
  • Jeder Beherbergungsbetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.
  • Die Regeln für Wellnessbetriebe entsprechen denen in Wellness- und Freizeiteinrichtungen.
  • Die Sperrstunde für hoteleigene Gastronomie ist 22.00 Uhr. Es gelten die selben Regeln wie für die allgemeine Gastronomie.
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