AutoBank-Konkurs auf Antrag der FMA eröffnet
Über das Vermögen der seit kurzem insolventen Wiener AutoBank AG ist am Montag am Handelsgericht Wien das Konkursverfahren eröffnet. Liquiden und unverpfändeten Mitteln von 44,22 Mio. Euro stehen fällige Forderungen der Einlagensicherung von 72,89 Mio. Euro gegenüber, gaben die Gläubigerschutzorganisationen AKV, KSV1870 und Creditreform unter Verweis auf eine Aufstellung der bei der Bank eingesetzten Regierungskommissärin bekannt. Die Insolvenz betrifft 31 Dienstnehmer.
Gläubiger können ihre Forderungen bis 6. Oktober anmelden. Die erste Gläubigerversammlung und Berichts- sowie Prüfungstagsatzung wurde für 20. Oktober am HG Wien angesetzt. Zum Insolvenzverwalter ist der Wiener Rechtsanwalt Norbert Abel bestellt worden.
Insolvenzverfahren eröffnet
Nachdem die AutoBank AG selbst ihre Zahlungsunfähigkeit einbekannt hat, hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) am 17. August die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Instituts beantragt.
Schon am 30. Juli hatte die FMA der AutoBank per Bescheid die Fortführung ihrer Geschäfte untersagt. Damit trat ein Sicherungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ein.
AutoBank zahlungsunfähig
Die Einlagensicherung Austria (ESA) zahlte von 107 Mio. Euro gesicherten Einlagen den Kunden der Bank 72,89 Mio. Euro aus, jedoch verfügte die Bank nur über 44,22 Mio. freie liquide Mittel. Daher zeigte die AutoBank der FMA gegenüber den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit an.
Weil ein Teil der Einlagen in den Aktiva, vor allem Kfz-Kreditverträgen der Bank, längerfristig gebunden sei, könne man die fälligen ESA-Verpflichtungen aktuell nicht begleichen, erklärte das Institut am 12. August. Die FMA war sodann per Gesetz verpflichtet, einen Konkursantrag zu stellen.
FMA: "War zum Antrag verpflichtet"
"Die vorhandene Liquiditätslücke übersteigt das von der Rechtsprechung tolerierte Maß, weshalb die FMA per Gesetz den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Autobank beim zuständigen Gericht zu stellen hatte", hatte die FMA vor knapp einer Woche dazu erklärt.