Charlène und Albert II.: Millionen-Vertrag inklusive Caroline-Klausel
Es ist schon einige Wochen her, dass Fürstin Charlène nach ihrer monatelangen Behandlung gegen Erschöpfung wieder aus der Klinik zurückgekehrt ist. Viele Auftritte in der Öffentlichkeit gab es seither allerdings nicht. Dies soll sich in Zukunft allerdings ändern - zumindest was ihr regelmäßiges Erscheinen bei offiziellen Terminen der Fürstenfamilie angeht.
Wie das französische Magazin Voici schreibt, soll die ehemalige Profi-Schwimmerin nun ihre Zukunft mit Fürst Albert II. in einem knallharten Vertrag ausgehandelt haben. Demnach sollen ihr künftig 12 Millionen Euro im Jahr zustehen. Ihre Schwägerin Caroline muss sie angeblich auch nicht mehr sehen.
Fürstin Charlène: Neuer Ehe-Vertrag mit Fürst Albert II.
Wie Voici berichtet, wird Fürstin Charlène wohl nach Genf ziehen. Bei wichtigen Veranstaltungen soll sie allerdings an der Seite ihres Mannes, Fürst Albert II., in Monaco dabei sein. Dafür wurde angeblich ein eigener Ehe-Vertrag zwischen den beiden ausgehandelt, der besagen soll, dass die ehemalige Olympia-Teilnehmerin trotz ihres Umzugs an Repräsentationsterminen teilzunehmen habe.
Die 44-jährige Fürstin soll laut dem Magazin außerdem 12 Millionen Euro Apanage im Jahr kassieren und eigenes Personal zur Verfügung gestellt bekommen. Ihre beiden Kinder, die 7-jährigen Zwillinge Jacques und Gabriella, bleiben allerdings bei ihrem Vater in Monaco und ziehen nicht mit ihrer Mutter in die Schweiz, heißt es weiter.
Charlène: Enthält Vertrag eine Caroline-Klausel?
Im Vertrag soll es außerdem eine eigene Klausel geben, die besagt, dass die Fürstin nicht mehr auf ihre Schwägerin Caroline antreffen muss. Immer wieder wurde in der Vergangenheit gemunkelt, die Schwester von Fürst Albert II. und Charlène seien verfeindet und die 65-Jährige soll der Ehefrau ihres Bruders den Alltag am Fürstenhof zur Hölle machen. Wie das Magazin Voici angeblich weiß, werden sich die beiden Royals in Zukunft nicht mehr begegnen müssen.